Bern - Nach dem Minarett-Verbot droht der Schweiz nach Einschätzung von eidgenössischen Juristen ein Rechtsstreit. Der Berner Rechtsprofessor Walter Kälin rechnet jedoch damit, dass die Schweiz schlussendlich das Minarett-Verbot aufheben wird. "Wegen ein paar Minaretten weniger wird die Schweiz nicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention verzichten", sagte der Völkerrechtler am Montag der Nachrichtenagentur SDA.

Ähnlich argumentierte der St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer in einem Interview mit der "Berner Zeitung". Falls Schweizer Muslime vom Europäischen Menschenrechtsgericht Recht bekämen, würde die Schweiz den Verbotsartikel "ziemlich sicher nicht mehr anwenden", sagte er.

Völkerrechtsprofessor Kälin geht davon aus, dass das Minarett- Verbot in der Schweiz vor Gericht angefochten wird. Und falls die Schweizer Instanzen das Minarett-Verbot nicht zu Fall brächten, sei eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) möglich, erklärte er.

Zuerst müssten aber die innerstaatlichen Rechtsbehelfe bis zum Bundesgericht ausgeschöpft werden. In Straßburg könne grundsätzlich jede Person Beschwerde einreichen, die vom Minarett-Verbot direkt betroffen sei, hielt Kälin fest. Das sind in dem Fall Muslime, die in der Schweiz leben.

Wie lange es dauert, bis ein verbindlicher Entscheid des Menschenrechtsgerichtes vorliegen könnte, sei schwierig abzuschätzen, sagte Kälin. Es gehe sicher um Jahre und nicht um Monate.

Liegt ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vor, ist dieser für die Schweiz zwingend. "Das Völkerrecht kommt vor innerstaatlichem Recht", erklärte Kälin, der zwischen 2003 und 2008 Mitglied des UNO-Menschenrechtsausschusses war.

Falls eine Beschwerde gegen das Minarett-Verbot in Strassburg durchkomme und die Schweiz sich nicht an das Urteil halte, gerate sie unter massiven politischen Druck, prognostizierte Kälin. Dann gebe es grundsätzlich drei Möglichkeiten: "Entweder entscheidet sich die Schweiz zu einem Rechtsbruch, kündigt die Europäische Menschenrechtskonvention oder sie hebt das Minarett-Verbot auf", legte Kälin dar.

Ein Rechtsbruch würde die Glaubwürdigkeit der Schweiz untergraben, warnte der Rechtsprofessor. Die äußerste Sanktion in diesem Fall sei der Ausschluss aus dem Europarat. Damit sei aber beim Minarett-Verbot nicht zu rechnen.

Um das an der Urne beschlossene Minarett-Verbot aufzuheben, sei entweder eine Entscheidung des Bundesgerichtes oder eine politische Entscheidung nötig, hielt Kälin fest: "Denn das Strassburger Gericht kann die Verfassungsbestimmung nicht aufheben, sondern nur feststellen, dass sie die Menschenrechte verletzt." (APA/sda)