Der Veranstalter des Zugspitz-Laufes 2008 ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sah es am Dienstag als nicht erwiesen an, dass der 54-Jährige fahrlässig den Tod von zwei Teilnehmern verursachte und sich neun Sportler bei dem Berglauf durch seine Schuld verletzten.
Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro wegen fahrlässiger Tötung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Nach einem Wettersturz waren am 13. Juli 2008 beim Lauf auf Deutschlands höchsten Berg zwei Männer im Alter von 41 und 45 Jahren gestorben. (APA)