Wien - "Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen": Der Verwaltungsgerichtshof gab dem ORF gerade als oberste Instanz schriftlich, dass die TV-Werbung für Ö3 und dessen "Eurowuchtel"-Seite mit Fußballsprüchen zur Europameisterschaft 2008 gegen das ORF-Gesetz verstoßen hat. Das hatten ihm zuvor schon der Bundeskommunikationssenat und in einem anderen Verfahren das Oberlandesgericht Wien attestiert.

Paragraph 13 des ORF-Gesetzes

Medienanwalt Michael Krüger beteiligte sich in der Causa für eine Riege von Privatradios gegen den ORF erfolgreich an dem Verfahren: die Life Radios Oberösterreich und Tirol, die Antennen Steiermark und Kärnten, Radio Arabella und Kronehit. Die Medienbehörde und die Konkurrenten beriefen sich auf Paragraph 13 des ORF-Gesetzes. Der verbietet dem Küniglberg verbietet, Radiokanäle im Fernsehen und Fernsehkanäle im Radio zu bewerben, konkrete Sendungshinweise ausgenommen. Sinn der Regel: Das ORF-Fernsehen nützte sonst seine marktbeherrschende Stellung, um eigene Radios zu bewerben, deren Mitbewerbern diese Möglichkeit nicht haben. Vor dem Oberlandesgericht blitzte der ORF schon vor einem Jahr gegen Krügers Mandanten ab.

Schleichwerbung in TW1

Der Bundeskommunikationssenat bescheinigt dem ORF schon die nächsten von Dutzenden Werbeverstößen: "Besser Reisen" im ORF-Tochterkanal TW1 verstießen gegen das Verbot von Schleichwerbung. "Drehzahl - das Motormagazin" auf TW1 verletzte das Verbot von Verkaufsförderung in einer gesponserten Sendung. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 9.12.2009)