Rom - Das in Italien geplante Gesetz zur Verkürzung von Gerichtsprozessen soll nach Presseinformationen auf Verfahren gegen Mafiosi und Terroristen ausgeweitet werden. Wie "La Repubblica" und andere Zeitungen am Dienstag berichteten, sind Silvio Berlusconis Anwälte angesichts neuer Entwicklungen dabei, den Gesetzentwurf vor seiner Prüfung durch den Senat entsprechend umzuformulieren.
Der Regierungschef müsse sich nämlich nicht nur wegen Korruption, sondern möglicherweise auch wegen Verbindungen zur Mafia vor Gericht verantworten. Die Berlusconi-Anwälte Niccolo Ghedini und Piero Longo wiesen die Berichte als "ohne jede Grundlage und vollkommen erfunden" zurück.
Beschränkung auf zwei Jahre
Die von Berlusconi bisher angestrebte Gesetzesnovelle sieht vor, die Prozessdauer in der ersten Instanz auf zwei Jahre zu beschränken. Das Berufungsverfahren und eine etwaige Revision müssten demnach ebenfalls innerhalb von jeweils zwei Jahren abgehandelt sein. Offiziell wurde der Vorstoß im Parlament damit begründet, dass Italien mit der verkürzten Prozessdauer europäische Standards einhalten wolle.
Italienische Medien vermuten hinter dem Gesetzentwurf hingegen eine Abmachung zwischen dem Regierungschef und dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Gianfranco Fini, zugunsten Berlusconis. Das Verfassungsgericht in Rom hatte im Oktober ein Immunitätsgesetz für verfassungswidrig erklärt, das den Ministerpräsidenten vor Strafverfolgung geschützt hätte. Daraufhin wurden zwei gegen Berlusconi anhängige Korruptionsverfahren wieder aufgenommen. Das geplante Gesetz zur Prozessdauerverkürzung könnten ihnen möglicherweise ein Ende setzen.
Am vergangenen Freitag hatte ein früheres Mafia-Mitglied in einem Prozess gegen den Berlusconi-Vertrauten Marcello Dell'Utri in Turin schwere Vorwürfe gegen Berlusconi erhoben. Der Regierungschef habe Anfang der 90er Jahre Verbindungen zum sizilianischen Mafia-Boss Giuseppe Graviano unterhalten, hatte Gaspare Spatuzza ausgesagt. Dell'Utri, der wegen Zusammenarbeit mit der Mafia zu neun Jahren Gefängnis verurteilt wurde, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. (APA)