Brüssel - Fahrgäste in Linienbussen werden künftig rechtlich bessergestellt und sollen im Fall von Verzögerungen oder Unfällen ähnliche Rechte bekommen wie die Passagiere von Airlines oder Bahnen. Zu dieser Einigung sind am Donnerstag die EU-Verkehrsminister in Brüssel gekommen. Der Geltungsbereich kann von den Nationalstaaten allerdings weitgehend bestimmt werden.

Die Regelung werden jedenfalls für Fahrten auf Fernstrecken gelten, im öffentlichen Nahverkehr werden den Staaten ständige Ausnahmen ermöglicht, hieß es in Diplomatenkreisen. Der formelle Beschluss durch den Rat der Verkehrsminister steht noch aus. Auch das Parlament wird sich (voraussichtlich) im ersten Halbjahr 2010 noch einmal des Themas annehmen.

Gegen die Einbeziehung des Nah- und Regionalverkehrs in die Verordnung hatte sich heftiger Widerstand u.a. aus Deutschland geregt. Ausnahme einer möglichen Ausnahmeregelung sollen freilich die Rechte gehbehinderter Personen werden. Diese sollen auch im Nahverkehr jedenfalls gegen Diskriminierung geschützt werden beziehungsweise obligatorische Hilfestellungen erhalten. (APA)