In Deutschland müssen schon seit August 2008 ausländische Frauen und Männer, die zu ihrem/r EhepartnerIn nach Deutschland ziehen möchten, zuvor einen Deutschtest bestehen. Davon betroffen sind aber bei weitem nicht alle AusländerInnen - eine Reihe von Personengruppen ist von der Sprachpflicht ausgenommen.

Viele Ausnahmen

Ohne Deutschtest einreisen dürfen beispielsweise Angehörige von nichtdeutschen EU-BürgerInnen. So dürfte etwa der türkische Ehemann einer in Berlin lebenden Österreicherin ohne Test zuziehen, während die türkische Ehefrau eines Deutschen in Berlin erst einen Sprachtest vorweisen muss.

Anders in Österreich: Laut NAP sind auch EhepartnerInnen von ÖsterreicherInnen ausgenommen. Folglich sind (noch) nicht eingebürgerte AusländerInnen, die Ehepartner oder Elternteil nachholen möchten, klar im Nachteil.

In Deutschland sind zudem alle EhepartnerInnen mit EU-Pass sowie StaatsbürgerInnen aus den USA, Kanada, Japan, Israel, Australien, Korea, und Neuseeland generell von der Prüfungs-Pflicht ausgenommen. 

Weiters prüfungsbefreit sind Hochqualifizierte oder EhepartnerInnen von Hochqualifizierten und alle Menschen, die mit anerkannten Flüchtlingen, Selbständigen oder ForscherInnen verheiratet sind, sowie EhepartnerInnen von Studierenden für die Dauer des Studiums. In Einzelfällen kann es auch eine Ausnahme für PartnerInnen mit Behinderungen oder schweren Krankheiten geben. Keine Ausnahme wird - umstrittenerweise - bei AnalphabetInnen gemacht.

Einfache Kenntnisse

Gefordert werden "einfache Sprachkenntnisse", genormt durch die Kategorie "A1". A1-Prüflinge müssen in der Lage sein, einfach Bahnhofs-Durchsagen, Sprachnachrichten oder Kurzdialoge zu verstehen und Fragen dazu zu beantworten. Sie müssen sich vorstellen  und Fragen zu ihrer Person beantworten können. (mas, derStandard.at, 19.1.2010)