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Die Meinl Bank streitet derzeit mit der FMA um Strafbescheide.

Foto: AP/Ronald Zak

Wien - Die Strafbescheide, die die Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen die Vorstände der Meinl Bank ausgestellt hat, sorgen nun für eine weitere Streit-Ebene in der Causa Meinl. Und wieder einmal steht quasi Aussage gegen Aussage.

Die Meinl Bank teilte am Dienstag mit, dass alle von der FMA im Zusammenhang mit MEL (Meinl European Land, heute Atrium) gegen die Meinl Bank erlassenen Strafbescheide vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) geprüft und aufgehoben worden sind.

Insgesamt sind zwischen Oktober 2007 und Februar 2009 drei derartige Bescheide erlassen worden, die Organen der Bank irreführende Werbung bzw. Marktmanipulation unterstellten. "Wir haben uns immer im Rahmen des für uns geltenden Rechts bewegt und sind überzeugt, dass die Strafbescheide der FMA nicht begründbar sind. Dafür haben wir nun die Bestätigung erhalten" , sagte Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl laut einer Aussendung. Es sei außerdem nicht nachvollziehbar, dass ein gesundes und solides Unternehmen wie die Meinl Bank knapp zwei Jahre lang mit unbegründeten Bescheiden schikaniert werde, während bei anderen Finanzinstituten - "siehe beispielsweise Hypo Alpe Adria" - sehenden Auges weggeschaut worden sei, sagte Weinzierl.

Anders sieht das freilich die FMA. Sie hat die Darstellung der Meinl Bank zurückgewiesen, wonach der UVS der Bank im Streit mit der FMA recht gegeben habe. Der UVS habe die FMA-Strafbescheide inhaltlich gar nicht geprüft, sondern nur aus formalen Gründen aufheben müssen, sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik.

Der UVS habe die Bescheide nur aufgehoben, weil eine Frist von 15 Monaten abgelaufen sei, innerhalb derer der UVS hätte entscheiden müssen. Die Einhaltung dieser Frist sei dem UVS nicht möglich gewesen, weil die Staatsanwaltschaft Wien im Zusammenhang mit der MEL-Affäre unter anderem wegen Betrugs und Untreue ermittle und das Verwaltungsstrafverfahren deswegen ruhe. Inhaltlich werde der Fall nun im Strafverfahren zu entscheiden sein. (APA, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.12.2009)