Will neuerliches Auswahlverfahren: Huainigg.

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Wien - Der ehemalige VP-Abgeordnete Franz-Joseph Huainigg, der für seine Partei immer noch die Rolle des Behindertensprechers ausfüllt, will die Bestellung von Exsozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) nicht einfach hinnehmen.

Huainigg kündigte an, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, um seinen Anspruch auf den Posten durchzusetzen. Scheitert er damit, würde er klagen.

Die Argumentation Huainiggs gründet sich darauf, dass bei gleicher Qualifikation ein Behinderter vorzuziehen gewesen wäre - und für den Job als Behindertenanwalt sei er mindestens so qualifiziert wie Buchinger. Dies sei bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden, auch seien die Entscheidungsgründe nicht publiziert worden, sagt Huainigg.

Der Expolitiker sagt im Gespräch mit dem Standard, dass im Schlichtungsverfahren auch eine mögliche Befangenheit der Kommission zur Sprache kommen werde: Sie habe aus zwei dem sozialdemokratischen Sozialminister weisungsgebundenen Sektionschefs und einem Behindertenvertreter, dessen Organisation Unterstützung des Ministeriums brauche, bestanden.

So aber könne nicht objektiv vorgegangen werden - was vom Ministerium bestritten wird. Ein Schlichtungsverfahren im Bundessozialamt, wie es Huainigg anstrebt, ist die laut Gesetz notwendige Voraussetzung, bevor wegen Diskriminierung geklagt werden kann.

Die ehemalige Grünen-Abgeordnete Theresia Haidlmayr hält das Verfahren für politisch motiviert: "Es kann mir egal sein, wer Behindertenanwalt ist, denn der hat von der Konstruktion der Funktion keine Chance, etwas weiterzubringen. Dem Juristen Buchinger kann man seine Qualifikation jedenfalls nicht absprechen - und man muss auch sagen: Vier Radln unterm Hintern sind auch noch keine Qualifikation." Sie vermutet vielmehr, dass es der ÖVP darum ginge, Huainigg von seinem Nachrücker-Platz auf der Nationalratsliste wegzuloben, um gegebenenfalls Platz für Maria Rauch-Kallat zu machen. Unterstützung für Huainigg gab es von der FPÖ. (cs/DER STANDARD, Printausgabe, 29.12.2009)