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Nicolas Sarkozy macht mit Filesharern kurzen Prozess

Foto: AP Photo/Michael Sohn

Mit dem 1. Jänner 2010 hat Frankreich das umstrittene "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" in Kraft gesetzt. Das Gesetz sieht vor, dass Nutzern, die wiederholt urheberrechtsgeschützte Inhalte über das Web verbreiten und damit Urheberrechtsverstöße begehen, der Internetzugang gesperrt werden kann.

Bußgeld

Nutzern kann damit nach zwei schriftlichen Warnungen (Brief und Email) beim dritten Verstoß der Internetzugang bis zu ein Jahr lang gesperrt werden. Das Gesetz sieht gegebenenfalls auch zusätzliche Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe vor. Die Regierung von Nicolas Sarkozy geht damit den Forderungen der Medienindustrie nach härteren Strafen bei Copyright-Verstößen nach.

Vorbild

Es bleibt abzuwarten, ob sich das französische Modell bewährt und damit vielleicht auch in anderen Teilen Europas Schule macht. Zurzeit überlegen auch Großbritannien und Neuseeland das so genannte "Three Strikes"-Modell einzuführen. Kritiker sehen darin allerdings einen Verstoß gegen die Grundrechte, auch wird ein erheblicher Schaden für die gesamte Internetindustrie befürchtet.

(zw)