Wien - Im Konflikt um die Zusatzpensionen des ÖGB hat der Gewerkschaftsbund nun in einem weiteren Fall recht bekommen. Grundsätzlich geht es dabei um die Frage, ob die Vorgangsweise des ÖGB bei der Streichung seiner Betriebspensionen 2006 zulässig war. Einige ÖGB-Pensionisten hatten das damalige Abfindungsangebot unterzeichnet, wollten den Vergleich aber zwei Jahre später, als sich die Gewerkschaft wieder finanziell erholt hatte, nicht mehr akzeptieren. Das Landesgericht Linz hat in einem derartigen Verfahren nun dem ÖGB recht gegeben.

Wie der "Kurier" (Samstags-Ausgtabe) berichtet, haben die Linzer Richter einer ÖGB-Pensionistin am 29. Dezember eine Abfuhr erteilt. Es ist bereits das zweite derartige Urteil, nachdem das Wiener Arbeits- und Sozialgericht dem Gewerkschaftsbund in einem ähnlich gelagerten Fall bereits im November recht gegeben hatte.

Jahrelanger Streit

Den Streit um die Zusatzpensionen des ÖGB gibt es seit Jahren: Ab Dezember 2006 waren die ÖGBler aufgefordert worden, auf ihre Zusatzpension zu verzichten, mit der die ASVG-Pension auf bis zu 80 Prozent ihres Aktivgehalts aufgefettet wurde. Der ÖGB hatte das mit seiner damals prekären Wirtschaftslage im Zuge der BAWAG-Krise begründet. Im März 2007 stellte der ÖGB die Zahlung der Zusatzpensionen ein. Mit den meisten Mitarbeitern raufte man sich via Abschlagszahlungen zusammen, mehr als 50 ÖGB-Pensionisten klagten aber. Nach etlichen Vergleichen blieben noch rund 20 Widerspenstige übrig.

In zwei Fällen verlor der ÖGB bis hinauf zum Obersten Gerichtshof (OGH). Diese Fälle betrafen Pensionisten, die den Vergleich des Jahres 2006 nicht unterzeichnet hatten und die nun erfolgreich die darauffolgende Einstellung ihrer Pensionszahlungen durch den ÖGB bekämpften. Jene Gruppe, die den Vergleich ursprünglich unterzeichnet, später aber angefochten hatte, hatte vor Gericht jedoch weniger Glück: Im November gab das Wiener Wiener Arbeits- und Sozialgericht der Gewerkschaft recht, nun folgte in einem ähnlich gelagerten Fall auch ein entsprechendes Urteil des Landesgerichtes Linz. (APA)