Wenn mein geschätzter Anwaltskollege Ewald Weninger in der Pleitesache Hypo Alpe Adria kürzlich an dieser Stelle ein glanzvolles Plädoyer zur Unfähigkeit und Verantwortungslosigkeit der in die Pflicht genommenen Kärntner Landesverwaltung oder des dort agierenden BZÖ schreibt ("Nicht das BZÖ ist schuld", 28. 12.) und so tut, als ginge die ganze Sache die Eigentümer und ihre Funktionäre nichts an, muss man hier doch einiges entgegenhalten:

Das tatsächliche Wirken einer Aktiengesellschaft ist nicht nur durch rechtliche Rahmenbedingungen definiert, sondern vor allem auch durch wirtschaftliche und faktische Elemente, die in ganz verschiedener Weise mit den Eigentümern zu tun haben. Ein Aufsichtsrat, der den Vorstand bestellt oder feuert, ist - so weisungsfrei er auf dem Papier auch sei mag - in Österreich fast ausschließlich als Vertreter der Interessen des Eigentümers unterwegs (anders als in Ländern mit entwickelter Aktienkultur, wo unabhängige Aufsichtsratsmitglieder die Regel sind). Ein von einem gehorsamen Aufsichtsrat bestellter Vorstand weiß auch ohne Weisung, was er für den Eigentümer zu tun hat. Anders sind ja auch die abenteuerlichen Geschäfte, die in einer solchen Konstellation zu Milliardenverlusten geführt haben, nicht erklärbar. Das ganze Dilemma bei öffentlichen Unternehmen hat mit der Eigentümerrolle zu tun; Das Anliegen der Privatisierung geht im Grunde darauf zurück.

Auch der Ruf nach der Organverantwortung kann zu keiner Tröstung führen; Abgesehen davon, dass für festgestellte Bilanzfälschungen - wenn überhaupt - nur lächerliche Strafen verhängt werden, ist auch die Schadenshaftung für Vorstandsmitglieder des Aufsichtsrats, vor allem dann, wenn es um Milliarden geht, weltfremde Theorie. Abgesehen davon, dass keiner der Herren auch nur annähernd den angerichteten Schaden bezahlen könnte, ist auch der Rechtsweg zur Geltendmachung einer Haftung mehr als steinig (man erinnere sich an das Abs-Bonmot, wonach die Geltendmachung der Haftung eines Aufsichtsrates schwieriger sei, "als eine eingeseifte Sau beim Schwanz zu fassen").

Wenn also von der Verantwortung der Eigentümervertreter am Beispiel Hypo Alpe Adria die Rede ist, geht es nicht nur um dürre rechtliche Überlegungen, sondern primär um die rechtlich schwer zu fassende, aber politisch wahrzunehmende Verantwortung von öffentlicher Hand und Parteien im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. (Wolfgang Leitner, DER STANDARD, Printausgabe, 4.1.2010)