Mit 1. Jänner 2010 trat in Österreich die Novelle des Fremdenrechts in Kraft. Der Nationalrat hat die Gesetze im Oktober mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP beschlossen. Für Asylwerber bedeutet das zum Teil weitere Verschärfungen. Umstritten ist unter anderem, dass das Alter eines jugendlichen Asylwerbers durch Röntgen festgestellt werden kann, um zu sehen, ob er tatsächlich minderjährig ist und deshalb besonderen Schutz genießt. Ärztekammer und Gesundheitsministerium haben dagegen protestiert, auch weil sie diese Methode für nicht genau genug halten.

Europa- oder völkerrechtliche Bestimmungen

Im Innenministerium verteidigt man die neuerliche Novelle des Fremdenrechts. Sie sei notwendig, um die Vorgaben des Regierungsprogramm sowie neue europa- oder völkerrechtliche Bestimmungen umzusetzen, sagt der zuständige Sektionschef Matthias Vogl im Ö1-Morgenjournal. Daran werde sich auch in den nächsten Jahren nichts ändern, schließlich habe Österreich mit dem EU-Beitritt die Verpflichtung übernommen, die europarechtlichen Vorgaben auch im Bereich des Fremdenrechts umzusetzen.

Vogl weist auch die Kritik an der Altersfeststellung per Röntgen zurück. Das sei nur eine von mehreren Untersuchungsmethoden, um festzustellen, ob eine Person minderjährig oder volljährig ist. (red, derStandard.at, 4.1.2010)