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Bandion-Ortner ist gegen Parallel-Ermittlungen.

Foto: AP/Zak

Wien - Die Streitereien im und um den Spionage-Untersuchungsausschuss im vergangenen Jahr haben die bereits getroffene Absichtserklärung aller Parteien (außer der FPÖ), die Einberufung von U-Ausschüssen als Minderheitenrecht zuzulassen, gehörig ins Wanken gebracht. Nun scheint der Jahreswechsel offenbar milde zu stimmen: Zumindest die Grünen sind wieder optimistischer.

Einigung würde Zweidrittel-Blockade lösen

Chefverhandler Dieter Brosz glaubt, bis Ende März eine Einigung erzielen zu können. In diesem Falle wäre eine Beschlussfassung bis Juli möglich. Ende Jänner wird jedenfalls weiterverhandelt. Die bis März von der Opposition beschlossene Blockade von Zwei-Drittel-Materien soll dann gleichzeitig einer "Neubewertung" , wie es Grünen-Abgeordneter Dieter Brosz am Montag ausdrückte, unterzogen werden.

Auch die ÖVP will bis Ende März "ein Ergebnis sehen" , heißt es im Parlamentsklub. Und: Man werde sich natürlich an getroffene Zusagen halten. Bei einer Einigung glauben die Schwarzen auch an eine Beschlussfassung bis Juli.

In der SPÖ wird hingegen gebremst. Das Motto lautet: Lieber länger verhandeln, dafür aber eine gute Lösung vorlegen. Heißt: Man sei "guten Willens, den Termin zu halten" , wichtiger seien aber "vernünftige Verfahrensregeln" .

Grüne: U-Ausschüsse als Oppositionsrecht

Bei der Neuordnung scheinen sich die Parteien am deutschen Modell orientieren zu wollen. Dort kann ein Viertel der Abgeordneten U-Ausschüsse, Zeugenladungen und Beweismittel fordern. Brosz nennt das eine "vernünftige Größenordnung" , eine andere Variante wäre, dass für die Einberufung die Abgeordneten zweier Fraktionen nötig sein könnten - was im Falle eines weiteren Erstarkens der FPÖ den "Monopolanspruch" (Brosz) verhindern würde. Damit es tatsächlich zur Einsetzung eines Ausschusses kommt, muss in Deutschland die Mehrheit des Bundesrates zustimmen - in der Praxis enthalten sich die Regierungsparteien.

Einfluss auf die Untersuchung kann die Mehrheit nur insofern ausüben, dass Bereiche, die von ihr als verfassungswidrig betrachtet werden, nicht Teil der Ausschussarbeit sein dürfen. Den Antragstellern bleibt der Gang zum Verfassungsgericht. Übernommen werden sollte laut Grünen auch, dass in strittigen Punkten ein Ermittlungsrichter angerufen werden kann, außerdem sollten es höhere Strafen (etwa für das Fernbleiben als Zeuge) geben und "Private" untersucht werden dürfen.

Bandion-Ortner: Juristische vor politischer Aufklärung

Der von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner geforderte Ausschluss von Parallel-Ermittlungen von Justiz und U-Ausschuss wird hingegen abgelehnt, denn: Die politische Verantwortung dürfe nicht erst dann greifen, wenn jemand "im Häf'n sitzt". (Peter Mayr/DER STANDARD-Printausgabe, 5.1.2010)