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Wien - Spekulationen zufolge stehen im Skandal um den seinerzeitigen Anteilsverkauf der Hypo Alpe Adria an die Bayerische Landesbank (BayernLB) Haftbefehle bevor. Zudem wird gemutmaßt, dass der Fall einer anderen als der Staatsanwaltschaft in Klagenfurt zugeteilt wird.

Unter Berufung auf Gerüchte in Justizkreisen schrieb der "Kurier" am Montag, das Justizministerium könnte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beauftragt haben, gegen den kurzzeitigen Hypo-Chef Tilo Berlin einen Haftbefehl wegen Verdachts auf Betrug und Untreue auszusprechen. Für Berlin gilt die Unschuldsvermutung. In der "Soko Hypo" wusste man gestern nichts davon, wie die Zeitung den Leiter der Sonderkommission Hypo, Bernhard Gaber, zitiert. "Es könnte aber sein, dass aus München so brisante Einvernahmen übermittelt worden sind, dass man sich diesen Schritt überlegt. Es könnte natürlich jeden Tag damit gerechnet werden, dass gegen Berlin, Kulterer (langjähriger Ex-Chef der Hypo, Anm.) und Co. ein Haftbefehl ausgesprochen werden kann. Dafür braucht man aber schon sehr gute und ausreichende Beweise".

Im Justizministerium in Wien war am Montag ebenfalls nichts davon bekannt. Woher dieses Gerücht komme, wisse man nicht, "aus dem Justizministerium kommt es sicher nicht", hieß es aus dem Ministerium am Vormittag.

In der Staatsanwaltschaft in Klagenfurt kann man "natürlich keine Auskunft zu irgendwelchen Anträgen" geben, sagte ein Sprecher der Behörde in Klagenfurt. "Es wird das Verfahren weiter gegen Verantwortliche der Hypo geführt, ohne Personen zu nennen", so der Sprecher heute.

Mitte Dezember hatte der Landessprecher der Kärntner Grünen, Rolf Holub, eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs, der Untreue und des Amtsmissbrauchs erstattet, gegen "Unbekannt". Die Sachverhaltsdarstellung erging an die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof, die die Causa postwendend an die für Kärnten zuständige Oberstaatsanwaltschaft Graz weiterleitete, wie es am Montag hieß.

Delegieren

In der Generalprokuratur wurde am Montag darauf verwiesen, dass sie natürlich die Möglichkeit habe, einen Fall aus wichtigen Gründen an einen anderen Sprengel zu delegieren. Im aktuellen Fall sei es viel zu früh, das zu beurteilen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass die Causa auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft befassen könnte. Die Generalprokuratur kann eine Verlagerung auf Antrag, aber auch von Amts wegen verfügen. Wichtige Gründe dafür wären etwa Befangenheit. Arbeitsüberlastung ist kein Grund: Da würde der örtlichen Justiz vielmehr Verstärkung zugewiesen.

Auf die Frage, ob das Justizministerium den Akt von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt abziehen und nach Wien holen könnte, erklärte "Soko"-Leiter Gaber im heutigen "Kurier: "Das könnte ich mir durchaus vorstellen, denn in München sind ja 28 Personen mit der Causa Hypo beschäftigt und in Klagenfurt gerade ein Staatsanwalt".

Der Kärntner Grüne Holub hatte seine Anzeige Mitte Dezember öffentlich gemacht: "Es besteht meiner Ansicht nach der Verdacht, dass sich insbesondere Kärntner Politiker, die direkt oder indirekt an den Verkaufsverhandlungen beteiligt waren, persönlich am nachweislich überteuerten Kauf der HGAA-Mehrheit durch die BayernLB bereichert haben könnten", heißt es in der Anzeige. Zugleich hegte Holub schon damals den "Insiderverdacht", dass der Verkauf an die BayernLB früher als offiziell bekanntgegeben (März 2007), eingefädelt worden sei. (APA)