Wien - Der Gemeindebund urgiert ein Recht auf Radarkontrollen, das den Kommunen die Möglichkeit geben soll, Schnellfahrer auf Gemeindestraßen zu "blitzen". "Die Übertretungen der Tempolimits steigen sprunghaft an, seit die Gemeinden nicht mehr messen und strafen dürfen", erklärte Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer am Montag in einer Aussendung.

Die Datenschutzkommission hatte dieses Recht 2008 mit dem Argument unterbunden, dass es sich bei Gemeinden weder um Verkehrspolizei noch um Vollzugsorgane der Straßenverkehrsordnung handelt. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Tempokontrollen als Datenverarbeitung zu gelten, fallen dadurch unter das Datenschutzgesetz und müssen registriert werden.

Mödlhammer spricht sich für eine Änderung der StVO aus, in der den Gemeinden dieses Recht eingeräumt wird. Ihm geht es um Kontrollen etwa in Siedlungen, vor Schulen und Kindergärten. "Damit ist nicht das große Geld zu machen, wie das manchmal dargestellt wird. Auf Gemeindestraßen sind ja vorwiegend Einheimische unterwegs, die bald merken, dass da eine Radarbox steht, und nicht mehr zu schnell fahren. Es geht in erster Linie um Prävention", sagte Mödlhammer.

80 Prozent der Autofahrer überschreiten ein 30er-Limit im Ortsgebiet, 51 Prozent die 50er-Beschränkung, berichtete der Gemeindebund unter Berufung auf Messungen durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit. "Die Einrichtung von 30er-Zonen vor Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen ist inzwischen weitgehend sinnlos geworden, weil sich die Autofahrer einfach nicht daran halten", so Mödlhammer. Laut einer Umfrage, an der sich 143 Städte und Gemeinden beteiligten, würden 63 Prozent Geschwindigkeitsmessungen durchführen, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gebe.

Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) habe ihre Zustimmung bereits signalisiert, Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) wolle auch die Zustimmung der Bundesländer. Unter ihnen gibt es laut Mödlhammer keine einheitliche Linie, obwohl der Gemeindebund eine Beteiligung an den Personalkosten - der für Anonymverfügungen und Anzeigen zuständigen Bezirkshauptmannschaften - in der Höhe von 15 Prozent der Strafgelder in Aussicht gestellt habe. (APA)