Wien - Mitte Dezember haben Bundeskanzler Werner Faymann (SP) und Finanzminister Josef Pröll (VP) offiziell verbindliche Regeln für die Aufnahme von Haftungen durch Bund und Länder angekündigt. Noch im Jänner soll der entsprechende Gesetzesentwurf vorliegen, schreibt der "Kurier" in seiner Mittwochsausgabe.
Die nach den Spekulationsverlusten der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) eingesetzte Expertengruppe war im November mit Vorschlägen gekommen. Der Zusammenbruch der Kärntner Hypo Alpe Adria, der das Bundesland wegen seiner Haftungen für die Bank von rund 18 Mrd. Euro fast in den finanziellen Abgrund gerissen hätte, hat die Sache beschleunigt.
Um die Haftungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu beschränken, soll im Jänner der Gesetzesentwurf stehen. Zuerst sollen bestehende Haftungen transparent werden. "Bis heute hat niemand den Überblick, wie hoch diese Haftungen sind. Das ist eine echtes Problem, denn da gibt es viele Spielarten und Ausgliederungen", zitiert der "Kurier" den Vorsitzenden der "ÖBFA-Arbeitsgruppe", Univ.Prof. Stefan Pichler.
Vieles scheine in den Budgets nicht auf, schlummere in ausgegliederten Gesellschaften.Sind die Haftungen eines Landes zu hoch, wie im Fall Kärnten, kann der Bund zur Kasse gebeten werden. Denn für den Konkurs eines Bundeslandes gibt es bis dato keine Regelung.
Die Stelle, bei der alle Haftungen gemeldet und kontrolliert werden, ist noch nicht definiert. Die ÖBFA soll der Zeitung zufolge jedenfalls mit eingebunden werden. Die Begrenzung solle in Relation zur Finanzkraft gesetzt werden - den Landesbudgets oder den Einnahmen.
Weil das Gesetz verfassungsmäßig abgesichert sein soll, braucht die Regierung die Opposition. Die betroffenen Länder wollen Details und Verantwortlichkeiten geklärt haben. (APA)