Wien - In Kürze werden die Gespräche der Regierung und der Opposition über die Reform der Untersuchungsausschüsse fortgesetzt. Einen Beschluss bist Mitte des Jahres hält Nationalratspräsidentin Barbara Prammer für realistisch. Sie sprach sich grundsätzlich für ein eigenes U-Ausschuss-Gesetz aus. Dem Wunsch von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, der Justiz einen Vorrang vor U-Ausschüssen einzuräumen, erteilte Prammer eine Absage: "Das ist unvorstellbar."

Keine Priorisierung der Gerichte

"Es kann nicht sein, dass man ein Gerichtsverfahren abwartet, das ist unvorstellbar. Ich bin für eine strikte Trennung, aber keinesfalls für eine Priorisierung der Gerichte", so die Nationalratspräsidentin. Der U-Ausschuss könne nur die politische Verantwortung prüfen, was wiederum nicht Aufgabe des Gerichts sei. Je besser die Verfahrensregeln des U-Ausschusses sind, desto weniger käme der Verdacht einer Parallelentwicklung auf, meinte Prammer.

Vergleich mit Deutschland

Die Parlamentsdirektion erarbeitete ein umfangreiches Papier über die gesetzlichen Regelungen für U-Ausschüsse in Österreich und Deutschland. Anhand dieser Unterlage ließen sich die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Modelle vergleichen, so Prammer. "In groben Zügen sind wir sehr nahe, die Tücke steckt aber oft im Detail." In Teilen sei das österreichische Recht sogar minderheitenfreundlicher als das deutsche, stellte sie fest.

Ermittlungsbeamte soll Arbeit abnehmen

Ein Punkt, den sie sofort vom deutschen Recht übernehmen würde, sei der Ermittlungsbeauftragte. Dieser oder diese beschaffen und sichten die erforderlichen Beweismittel, heißt es im deutschen Recht. "Das erscheint mir sehr hilfreich und lohnend. Er könnte den Fraktionen viel Arbeit abnehmen", meinte Prammer. Ob diese Funktion jemand von außen oder eine profunde Kraft im Haus übernimmt, müsse man sich ansehen. Im Gegensatz zu Deutschland könnte sie sich keine Parallel-U-Ausschüsse vorstellen, da in Österreich schlicht die notwendige Infrastruktur fehlt: "Man würde eine massive Personalaufstockung im Haus brauchen." Unterschiede ortet sich auch bei der Offenlegung von Beweismittel. Eine Einschränkung sei nicht vorgesehen.

Notwendig hingegen werde ihrer Meinung nach das Organstreitverfahren: "Ohne wird's nicht gehen." Als Schlichtungsstelle könnte der Verfassungsgerichtshof fungieren, jedenfalls sollte die Einrichtung von der Politik "weit weg" sein, so Prammer.

Befangenheit von Ausschussmitgliedern diskutieren

Während des letzten U-Ausschusses zu diversen Justiz-Affären wurde die etwaige Befangenheit von Ausschussmitgliedern kritisiert. "Das müssen wir diskutieren", meinte die Nationalratspräsidentin. Keinesfalls sollen Personen, die selbst als Auskunftsperson geladen sind, auch Ausschussmitglied sein dürfen. Den Vorsitz im Ausschuss sollte ihrer Meinung nach jemand vom Haus innehaben: "Ich könnte mir schwer jemanden von außen vorstellen." Klar spricht sie sich gegen strengere Strafen für Auskunftspersonen, die nicht vor dem Ausschuss erscheinen, aus. Bereits jetzt gebe es starke Mittel, so Prammer.

Dass die Opposition von ihren Minderheitenrechten Gebrauch macht - wie zuletzt mit der Einberufung von Sondersitzungen -, könne man ihr nicht zum Vorwurf machen: "Das ist gelebter Parlamentarismus." Im Geschäftsordnungskomitee, das Ende Jänner wieder zusammenkommt, werde sie sich jedenfalls bemühen, dass das gute Gesprächsklima beibehalten wird. (APA)