Laut den Regierungsverantwortlichen soll die mit Anfang 2010 in Kraft getretene Novelle des Asyl- und Fremdenrechts den sogenannten Asylmissbrauch bekämpfen und Maßnahmen gegen Ausländer ermöglichen, die sich krimineller Handlungen schuldig gemacht haben. Vor dem Beschluss warnten Experten vielfach vor neuen Härten. Seit 1. Jänner 2010 gilt unter anderem:

  • Mehr Schubhaft in Dublin-Fällen. Eine vergleichbare Regelung in der Asylnovelle 2005 wurde durch Verwaltungsgerichtshofbeschlüsse aufgeweicht, aber nun herrscht neuerlich Strenge. Die häufigsten Dublin-Konsultationsländer Österreichs sind Polen und Ungarn, Letzteres war laut Innenministerium mit ein Grund, sich für das südburgenländische Eberau als Standort eines dritten Erstaufnahmezentrums zu entscheiden.
  • Gebietsbeschränkung auf einen Bezirk Diese gilt bei Strafandrohung für Flüchtlinge bei Asylzulassungsverfahren. Von der bisherigen Höchstfrist von 20 Tagen ist man abgekommen, jetzt gibt es keine zeitliche Obergrenze mehr.
  • Erschwerte Folgeanträge Ein neuerliches Ersuchen um internationalen Schutz nach einem abgelehnten Asylantrag ist nur unter strengen Auflagen möglich.
  • Aberkennungsverfahren bei "Kriminellen" Wer wegen eines Vorsatzdelikts - etwa Ladendiebstahl - verurteilt wurde, kann Asyl oder subsidiären Schutz verlieren. Er wird zu einem Geduldeten.
  • Duldungen Wer nur geduldet ist, kann jederzeit abgeschoben werden. (DER STANDARD, Printausgabe 7.1.2009)