Los Angeles - Die Anwälte von Roman Polanski haben einen Richter in Los Angeles am Mittwoch (Ortszeit) ersucht, das Verfahren gegen den US-Regisseur in dessen Abwesenheit durchzuführen. Richter Peter Espinoza setzte darauf eine umfassende Anhörung auf den 22. Jänner an. Polanski befindet sich derzeit in seinem Chalet in Gstaad in der Schweiz in Hausarrest. Er soll 1977 eine damals 13-Jährige vergewaltigt haben. Bereits kurz danach war es in den USA zum Prozess gegen den Starregisseur gekommen. Nach seinem Geständnis entzog er sich jedoch dem Prozess durch Flucht.

Ende September war er in der Schweiz aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen worden. Die Entscheidung der Schweizer Behörden, ob Polanski an die USA ausgeliefert wird, steht noch aus. Ein kalifornisches Berufungsgericht hatte im Dezember eine Einstellung des über 30-jährigen Verfahrens zwar abgelehnt, zugleich aber empfohlen, die US-Justiz solle erst in Abwesenheit des 76-jährigen Regisseurs prüfen, ob bei der ersten Verhandlung des Falls in den 70er Jahren tatsächlich vieles schief gelaufen sei. Gebe es Beweise für Verfahrensfehler, könne Polanski mit einer raschen Freilassung aus der Auslieferungshaft rechnen, hieß es.

Der Sprecher des Schweizer Bundesamtes für Justiz, Folco Galli, wollte sich am Mittwoch nicht darauf festlegen, wann der Beschluss hinsichtlich der möglichen Auslieferung falle. Sollte das amerikanische Verfahren eingestellt werden, bestünde keine Grundlage mehr für das Auslieferungsgesuch der USA, sagt er. (APA)