Die Großparteien haben kein Interesse daran, ihre Parteikassen offenzulegen.

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Wien - Heftig bestrittene Vorwürfe über Parteienfinanzierung rund um den Verkauf der Kärntner Hypo an die BayernLB haben eine neue Diskussion über Zuwendungen an die politischen Gruppen ausgelöst. Die derzeitige Rechtslage biete wenig Kontrolle und keine Sanktionen bei Verstößen, erklärte Experte Hubert Sickinger am Donnerstag. ÖVP und SPÖ erteilten den Forderungen nach einer strengeren Kontrolle der Geldflüsse prompt eine klare Absage.

Dass es nach geltender Rechtslage weder wirkungsvolle Kontrollen noch Sanktionen gibt, sieht ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger nicht als Grund für Änderungen, denn das Wählervotum und die öffentliche Meinung seien Kontrolle und Sanktion genug. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter sieht keinen Grund, "aus einem Anlassfall heraus" strengere Regeln einzuführen. Sickingers Argumente bezeichnet Kräuter als nicht "sattelfest". Weder sei der jährliche Rechenschaftsbericht, den die SPÖ wie alle Parteien abliefert, nicht aussagekräftig, noch blieben Verstöße ungeahndet: "Wenn die Vorwürfe in Kärnten stimmen, werden Gericht oder Untersuchungsausschuss das sicher aufdecken. Dann werden einige gesiebte Luft atmen."

Sickinger sprach sich für eine echte Offenlegung von Spenden, Kontrolle von unabhängiger Seite und empfindliche Geldbußen bei falschen Angaben aus. Das geltende Recht sieht für Parteispenden neben dem wenig aussagekräftigen Rechenschaftsbericht auch eine Liste mit einem Teil der Großspenden über 7260 Euro vor, die dem Rechnungshofpräsidenten gemeldet wird.

Dieser übt dabei aber keine Kontrolle aus, er bekommt als Treuhänder die Liste überreicht, um sie unter Verschluss zu halten. Er darf dieses "Privatwissen" auch nicht verwenden, sondern nur auf Aufforderung einer Partei zum Beispiel bestätigen, dass eine Spende aufgelistet ist, so Sickinger. Er plädiert deshalb für die Offenlegung von Großspenden - und zwar nicht nur direkt an Parteien, sondern auch an einzelne Politiker, Vorfeldorganisationen oder Parlamentsklubs. Eine Nichtveröffentlichung sollte "ein Mehrfaches" an Strafe kosten. Zur Überprüfung sollte eine unabhängige Kontrollinstanz errichtet werden.

Außerdem sollen die Parteien auch ein Gesamtbudget erstellen müssen, um wirklich geprüft werden zu können. Es sollen zudem stichprobenartige Prüfungen möglich sein und Spenden nicht gesplittet werden dürfen.

In Deutschland müssen die Parteien Rechenschaftsberichte über ihre gesamte landesweite Organisation vorlegen. Parteispenden über 10.000 Euro werden jährlich auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht. (jo, APA, DER STANDARD, Printausgabe, 8.1.2010)