Vorratsdatenspeicherung, Bestrafung für die Teilnahme an einem Terrorcamp im Ausland und die Verhaftung von sogenannten Hass-Predigern - das sind nur einige Beispiele von Bestimmungen, die noch heuer auch in Österreich zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in Kraft treten sollen. Auch an den umstrittenen Nacktscannern, die Flugpassagiere auf gefährliche Gegenstände und Substanzen durchleuchten sollen, wird wohl kein Weg vorbeiführen. Dabei handelt es sich aber lediglich um das vorläufige Ende eines weltweiten Dominoeffekts, der vor etwas mehr als acht Jahren durch die Anschläge von 9/11 in den USA ausgelöst worden waren.
Nach dem Vorbild des US-Gesetzes "zur Stärkung und Einigung Amerikas durch Bereitstellung geeigneter Werkzeuge, um Terrorismus aufzuhalten und zu blockieren" (Patriot Act) gab es auch in Österreich zahlreiche neue Gesetze und Bestimmungen, die weit in die Privatsphäre und den Datenschutz hineinreichen.
Allein das Sicherheitspolizeigesetz wurde seit 2001 dreimal reformiert, jedes Mal erhielt die Polizei mehr Befugnisse, und zwar immer im Hinblick auf die "Abwehr gefährlicher Straftaten" . So dürfen beispielsweise nicht nur Verdächtige, sondern auch andere Personen, die an einem Tatort Spuren hinterlassen haben können, erkennungsdienstlich behandelt werden. Diese Zufallsdaten dürfen auch zur Aufklärung von Verbrechen verwendet werden.
Ohne richterliche Kontrolle
Vor zwei Jahren fiel die richterliche Kontrolle bei der Herausgabe von Internet- und Telefondaten. Künftig müssen Provider Verbindungsdaten sechs Monate aufheben und auf Verlangen von Polizei und Justiz herausrücken.
Die massivsten Strafgesetzänderungen betreffen den Paragrafen 278, der sich früher lediglich auf kriminelle Vereinigungen bezog. Nun hat die Ziffer vier Buchstaben, von denen sich b bis d ausschließlich dem Terror widmen. Seit der 278er-Reform wurde in Österreich bisher erst ein Terror-Prozess geführt.
Auffällige Verschärfungen gab es im Flugverkehr. Die Kontrollen selbst wurden meistens anlassbezogen verschärft, der "Schuhbomber" verursachte Schuhkontrollen, dem missglückten Versuch, eine Maschine mit Sprengstoff auf Glykolbasis zum Absturz zu bringen, folgte die bis heute stark eingeschränkte Erlaubnis, Flüssigkeiten mit an Bord zu nehmen. Passagierdaten werden mittlerweile auf Druck des US-Heimatschutzministeriums weltweit ausgetauscht. Und auch die Sicherheitsbehörden drängen auf uneingeschränkten Datentransfer. (Michael Simoner, DER STANDARD, Printausgabe 8.1.2010)