Citric Acid, Hydroxyethylcellulose, Natriumpyrophosphat, Wasserstoffperoxid, Titanium Dioxide, PEG 40 Hydrogenated Castor Oil, Cocamidopropyl Betaine... Der Nicht-Chemiker macht sich auf die Inhaltsangaben diverser Zahnbleichungsprodukte keinen Reim. Aber egal. Was tut man nicht alles für ein strahlendes Lächeln. Deshalb wird mit Zahnbleaching für eine perfekte Optik gesorgt. In Eigenregie oder beim Zahnarzt in der Praxis werden Gele und Pasten mit Streifen, Schienen oder Pinsel auf die verfärbten Beißerchen gebracht, wo sie ihre aufhellende Wirkung entfalten. 

Bleicheffekt durch Wasserstoffperoxid

Hauptverantwortlich für den Bleicheffekt ist Wasserstoffperoxid. Der Mechanismus dahinter: die chemische Verbindung, die im Friseursalon aus Schwarzhaarigen Blondinen macht, setzt in der Zahnoberfläche bleichende Sauerstoffradikale frei. Aus gelb wird dadurch weiß. Je höher dabei die Peroxidkonzentration, desto weißer das Resultat. Das erklärt auch warum das Ergebnis in der zahnärztlichen Praxis ein wesentlich helleres ist. Die dort verwendete Dosierung liegt mit bis zu 35%igen Lösungen weit über den Do-it-yourself-Mitteln. 

Risikoärmer mit Energiezufuhr

Neben dem hochprozentigen chemischen Bleaching sorgt der Zahnarzt zusätzlich mit photothermischen Methoden für eine höhere Effizienz. Mit Licht oder Laser wird die Freisetzung bleichender Radikale beschleunigt. So reduziert sich neben der Einwirkungszeit der bleichenden Peroxidlösung auch das mögliche Risiko einer Zahnschädigung. Eigene UV-Absorber-Komponenten verhindern drohende Verbrennungen infolge der hohen Temperaturentwicklung und sind deshalb in In-Office-Bleichgelen immer zu finden. 

Besonders problematisch: Niedriger pH

Laut Herstellerfirmen sind sowohl professionelle wie auch amateurhafte Bleaching-Lösungen bei entsprechender Anwendung vollkommen unbedenklich für Zähne und Zahnfleisch. Trotzdem wird über die schädigenden Folgen seit Jahren heftig diskutiert. Für Johann Wernisch, Physiker am Institut für Festkörperphysik an der Technischen Universität in Wien Grund genug, um in den Jahren 2004 bis 2006 verschiedene Bleachingprodukte genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Ergebnisse seiner physikalischen Analysen belegen, dass in Abhängigkeit von Anwendungsdauer, Konzentration und Säurewert sämtliche Home- wie In-Office-Produkte Schmelzschäden verursachen können. Als besonders problematisch zeigten sich Bleichungsmittel mit niedrigem pH-Wert. Standardmäßig werden diese sauren Produkte besonders von Homebleachern verwendet. Ihre schädigende Wirkung auf den Zahnschmelz ist deutlich größer als die von neutral bis basisch wirkenden Mitteln, auch bei hoher Bleichmittelkonzentration.

Unbemerkter Zahnschmelzschaden

Das Problem für den Anwender: Von einem Schaden am Zahnschmelz bemerkt er vorerst leider nichts, denn die Veränderungen beginnen im mikroskopischen Bereich. Makroskopisch wird der irreparable Schaden erst nach geraumer Zeit sichtbar. Erscheint die Zahnoberfläche einmal matt, dann hat eine Entmineralisierung der Zähne durch Verätzung bereits stattgefunden.

Vorübergehende Heiß-Kalt-Empfindlichkeiten oder irritiertes Zahnfleisch sind kein Hinweis für eine beginnende Schädigung sondern ein Phänomen mit dem angeblich jeder fünfte Anwender zumindest am Beginn der Bleichbehandlung zu kämpfen hat. Fluoridierung im Anschluss an das Bleaching vermindert diese Empfindlichkeit. 

Zahnärztliche Kontrolle im Vorfeld

Wenig Energie und geringe Konzentrationen an Wasserstoffperoxid werden benötigt, wenn man die Zähne mit einem von Wernisch entwickelten Katalysator bleichen lässt. Das Verfahren gilt als besonders schonend. Eine Schädigung des Schmelzes konnte bis dato nicht beobachtet werden. 

Ob mit Licht, Laser oder Katalysator - in der Hand von Professionisten muss man beim Bleaching im Regelfall nicht um die Gesundheit der Zähne fürchten. Allen Homebleachern sei neben der korrekten Anwendung der Produkte empfohlen sich im Vorfeld einem zahnärztlichen Blick zu unterziehen, denn bei einem bestehenden Zahnschmelzschaden ist Zahnbleaching in jedem Fall kontraproduktiv.(derStandard.at, 21.01.2010 )