Wien - Das Handelsgericht Wien hat die Klage eines Anlegers wegen behaupteter Fehlberatung durch den Finanzdienstleisters AWD bei der Veranlagung in Immobilienaktien - darunter auch Immofinanz-Papiere - zur Gänze abgewiesen. Dies geht aus einer Aussendung von AWD am Freitag hervor. Der Kläger hatte mit Hilfe des VKI und dessen Anwälten gegen den Finanzberater Klage eingebracht.

Aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil gehe hervor, dass AWD seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht nachgekommen sei. Wie auch der VKI in seinen "Sammelklagen", habe der Kläger behauptet, dass er jede Spekulation ablehne und dass ihm im Zusammenhang mit der Veranlagung in Immo-Wertpapieren eine Kapitalgarantie wichtig sei, heißt es in der Aussendung weiter. Das Gericht sehe es aber als erwiesen an, dass dem Kläger bekannt gewesen sein muss, dass er in Aktien anlegt und damit ein grundsätzliches Risiko verbunden sei. Auch sei er von den AWD-Beratern auf dieses Risiko hingewiesen und aufgeklärt worden, wird in der Aussendung zitiert.

AWD sieht sich mit diesem Urteil in seiner Ansicht bestätigt, dass es im Gegensatz zu der vom VKI vorgebrachten "systematischen Fehlberatung" sich vielmehr um Einzelfälle handele, die auch einzeln und fallbezogen zu betrachten seien. (red)