Klagenfurt - Ein unabhängiger Richter soll die Beweisführung im Kärntner Untersuchungsausschuss über die Hypo Alpe-Adria-Bank leiten. Das forderte der Vorsitzende des Ausschusses, Stephan Tauschitz (ÖVP) am Samstag bei einer Pressekonferenz. Die ÖVP werde in der ersten Sitzung am Donnerstag die Änderung der Geschäftsordnung beantragen, erklärte er. Für einen Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig. Gegen diesen Vorschlag ist die österreichische Richtervereinigung - "ich halte von der Idee gar nichts", sagte Vizepräsident Manfred Herrnhofer.

Die ÖVP habe sich die Geschäftsordnungen der U-Ausschüsse aller Bundesländer angesehen und daraus ein eigenes Modell entwickelt, sagte Tauschitz. Der Änderungsvorschlag umfasst fünf Punkte. So soll das Landesgericht Klagenfurt dem Landtagspräsidenten einen zuständigen Richter nennen, der dann die Beweisführung des Ausschusses leiten soll. Abgeschaut habe man sich diese Regelung von Salzburg, so der Vorsitzende. "Der Richter hat die Möglichkeit, Ordnungs- und Beugestrafen zu verhängen. Geladene Zeugen können sich der Befragung nicht mehr entziehen", sagte Tauschitz.

Höhere Bürgerbeteiligung

Weiters soll die Bürgerbeteiligung erhöht werden. Bis zu einem Drittel der Ausschussmitglieder jeder Fraktion könnten demnach Personen sein, die nicht dem Kärntner Landtag angehören und die von der jeweiligen Partei entsandt würden. Darüber hinaus soll dem Ausschuss ein Jurist mit Erfahrung in Wirtschaftskriminalität, Bankwesen und Aktienrecht als Berater zur Seite gestellt werden.

Beamte sollten sich nicht mehr auf ihre Verschwiegenheitspflicht zurückziehen dürfen. "Sie müssen immer aussagen. Wenn vorgesetzte Stellen es wünschen, kann das unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen", erklärte Tauschitz. Er möchte weiters eine eigene Verfahrensordnung analog zum Nationalrat und eine Änderung der Regelung zur Einberufung eines Untersuchungsausschusses. "Die Geschäftsordnung ist 20 Jahre alt. Wir müssen auch an die Zukunft denken. Vielleicht gibt es wieder einmal absolute Mehrheiten, und in einem solchen Fall muss die Möglichkeit, U-Ausschüsse zu bilden, Minderheitsrecht sein", fordert er.

Für ihre Vorschläge muss die ÖVP allerdings noch eine Mehrheit finden, wobei er sich hier sehr optimistisch zeigte. "Es wird wohl jeder ein Interesse daran haben, dass der Ausschuss effektiv, gründlich und objektiv arbeitet", sagte Tauschitz. In der turnusmäßigen Landtagssitzung am 4. Februar soll ein diesbezüglicher Gesetzesantrag vorgelegt werden. Wenn alles nach ÖVP-Plan läuft, könnte der Hypo-Ausschuss in drei bis vier Wochen nach der neuen Geschäftsordnung arbeiten. In der Zwischenzeit soll Organisatorisches erledigt werden.

"Jeder soll bei seinen Leisten bleiben", meinte dagegen Herrnhofer, der auf den Grundsatz der Gewaltentrennung pochte. Die Politik solle im U-Ausschuss arbeiten und die Justiz kümmere sich um die strafrechtlichen Dinge. "Ich halte nichts davon, dass ein aktiver Richter dort tätig ist." Das ginge schon aus Gründen der Befangenheit nicht, da man beispielsweise auf der einen Seite gewisse Angeklagte vor Gericht stehen habe, auf der anderen Seite aber auch gegen diese ermittle, erklärte Herrnhofer. (APA)