Wels - Ein 30-Jähriger soll seine 28-jährige Ex-Frau in ihrer Wohnung im Stadtteil Noitzmühle in Wels ermordet haben. Die Leiche wurde Montagfrüh von der Mutter des Opfers aufgefunden. Der Mann, der laut Polizei unter "psychischen Ausnahmeerscheinungen" leidet, wurde festgenommen. Das gab die Sicherheitsdirektion Oberösterreich Montagnachmittag bekannt.

In der Nacht auf Montag hielt die Polizei den 30-Jährigen mit seinem Wagen auf der Autobahn zwischen Linz und Wels an. Wegen Drogenbeeinträchtigung wurde er in die psychiatrische Klinik in Wels eingeliefert. Zu diesem Zeitpunkt wusste noch niemand, dass seine Ex-Frau tot in ihrer Wohnung lag.

Frau attackiert

Davor dürfte der Mann die 28-Jährige massiv attackiert haben, bevor er sie mit einem Kabel erdrosselt und mehrmals mit einem Messer auf sie eingestochen haben soll. Wie die Mutter des Opfer bei den Einvernahmen angab, war eine Aussprache zwischen ihrer Tochter und deren Ex-Mann geplant. Es sollte vermutlich um das Sorgerecht des dreijährigen gemeinsamen Sohnes gehen.

Der mutmaßliche Täter gestand, in die Wohnung des Mordopfers gekommen zu sein. Er habe massiv auf das Opfer eingeschlagen, an weitere Details könne er sich aber nicht mehr erinnern, gab der 30-Jährige bei der Polizei an. Der Mann wurde daraufhin in das Gericht eingeliefert, das entscheiden wird, ob er im Gefangenenhaus oder in einer Psychiatrischen Klinik verbleiben soll.

Sorgerechtsfragen

Das Opfer war am Sonntag gegen 16.30 Uhr zuletzt gesehen worden. Am Montag hätte die Frau einen Gerichtstermin mit ihrem geschiedenen Ehemann gehabt, um weitere Sorgerechtsangelegenheiten zu regeln. Das gemeinsame Kind soll sich während der Bluttat vermutlich im Schlafzimmer der Wohnung aufgehalten haben. Es hätte Montagfrüh von der Mutter des Mordopfers abgeholt werden sollen.

Weil keine Einbruchs- bzw. Kampfspuren zu sehen waren, muss die 28-Jährige dem Täter selbst die Tür geöffnet haben. Die Polizei ging daher davon aus, dass sie ihren Mörder gekannt haben muss. So haben sich die kriminalpolizeilichen Ermittlungen auf das persönliche Umfeld des Opfers beschränkt. (APA)