Innsbruck - Gegenstand der Untersuchung von Hildegard Steger-Mauerhofer ist die Judikatur zu den Paragraphen 91, 95 ABGB und Paragraph 49 EheG nach dem Eherechtsänderungsgesetz (Ehe RÄG) 1999. Die partnerschaftliche Gestaltung der Haus- und Versorgungsarbeit in einer ehelichen Lebensgemeinschaft ist Kern dieser gesetzlichen Bestimmungen. Eine Nichtbeteiligung an der Verpflichtung zur gemeinsamen Haushaltsführung kann als schwere Eheverfehlung gelten.

Geschlechterbilder in den Gerichtsurteilen

Steger-Mauerhofer zeigt in ihrem Buch "Geschlechterbild in Scheidungsurteilen österreichischer RichterInnen: Genderspezifische Analyse von Scheidungsurteilen",  dass das traditionelle Geschlechterbild von Frauen und Männern in den Gerichtsurteilen nach wie vor vorhanden ist und die
entsprechenden Reformen des EheRÄG 1999 sich bislang nur ungenügend in der gerichtlichen Spruchpraxis niedergeschlagen haben. Die Forschungsergebnisse legen nahe, dass es nicht genügt, rechtliche Normen zu ändern, um die jeweils gewünschte Wirkung hervorzurufen.

Hildegard Steger-Mauerhofer war bis zum Jahr 2002 am Renner-Institut für den Bereich Frauenpolitik verantwortlich. (red)