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Spanien verbietet TV-Werbung für Schönheits-OP's, betroffen sind Spots für Schlankheitskuren, ästhetische Chirurgie und Anti-Cellulite-Cremes

Foto: AP Photo/Leslie Mazoch

Vergangenen Freitag passierte das "Gesetz über audiovisuelle Kommunikation" im Parlament die erste Kammer. Demnach soll von sechs bis 22 Uhr keine den "Körperkult" fördernde Werbung, die das "Selbstbild gefährde" oder"zur sozialen Marginalisierung wegen der physischen Erscheinung" etwa über das "Erfolgreich-und-schön"-Schema beitrage, ausgestrahlt werden. Spaniens Jugend soll vor negativen Einflüssen der Werbung geschützt werden, geht es nach Reformplänen der sozialistischen Regierung unter Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero.

Betroffen sind Spots für Schlankheitskuren (Pillen oder Shakes zum Abnehmen), ästhetische Chirurgie und Anti-Cellulite-Cremes. Laut Branchendienst InfoAdex ist der Beautymarkt 500 Millionen Euro schwer. Werberadar TNS-Sofres zählt rund 400.000 Einschaltungen pro Jahr. Knapp 14.000 TV-Spots makellos modellierter Körper sendete 2008 alleine Corporación Dermoestética, Iberiens Marktführer in plastischer Chirurgie, über stattliche 4400 Minuten. 

Spanienweit entfallen bereits zehn Prozent der knapp 400.000 jährlich durchgeführten plastisch-chirurgischen Eingriffe auf unter 18-Jährige. Das gesetzliche Verbot für Werbung, "die der physischen, psychischen oder moralischen Entwicklung schadet", gilt zudem für Alkoholika, Tabakwaren und Glückspiele. 

Privatsender kritisieren

Derartige Schaltungen dürfen nur zwischen 22 Uhr und sechs Uhr morgens gesendet werden und müssen per Signal angekündigt werden. Ein visuell sichtbarer Vermerk muss im Bild eingeblendet bleiben. 

Kritik kam von der Journalistengewerkschaft und dem Privat-TV-Verband. Beide beklagten "die Entscheidung im Eilverfahren". Die Vereinigte Linke sieht in der Neuregelung „mehr Schutz für die Anbieter als die Bürger". Bis zur per 3. April abgeschlossenen Umstellung auf digital-terrestrischen Sendebetrieb soll das Gesetz in Kraft treten.
Darin wird außerdem die Werbezeit auf 19 Minuten pro Stunde limitiert. Ausgenommen bleiben Sponsoring und Produktplatzierung. 

Öffentliche TV-Sender wie das Staatsfernsehen (Televisión Española) und die der autonomen Gemeinschaften, wie Canal Sur in Andalusien etwa, sind fortan verpflichtet, mit sechs Prozent ihrer Jahreseinnahmen Kinoproduktionen zu finanzieren - sowie Serien und Mehrteiler. (Jan Marot aus Granada, DER STANDARD; Printausgabe, 12.1.2010)