Seit 1. Jänner ist in Irland ein neues Blasphemiegesetz in Kraft. Wer Gott beleidigt, soll dafür bezahlen - und zwar mit bis zu 25.000 Euro. Das schreibt die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe von Montag. Sogar Hausdurchsuchungen seien möglich, wenn ein Richter verbotenes Material bei Verdächtigen vermutet.

Auch in anderen EU-Staaten wie Deutschland, die Niederlande oder Spanien steht Blasphemie unter Strafe, die entsprechenden Gesetze werden jedoch kaum exekutiert.

Michael Nugent, Vorsitzender der Irischen Atheisten, hat als Reaktion auf das Gesetz die Kampagne "Blasphemy" gestartet. Dort schimpft die isländische Sängerin Björk auf Buddhisten, Jesus Christus wird mit den Worten "Actually, I'm a bit gay" aus dem Musical "Jerry Springer - The Opera" zitiert und es gibt Auszüge aus dem Roman "Die Satanischen Verse" von Salman Rushdie.

Was Blasphemie ist

Die einzige Publikation, die seit Inkrafttreten der irischen Verfassung 1937 wegen mutmaßlicher Blasphemie vor den Richter gekommen ist, war eine Karikatur, die in der irischen Wochenzeitung Sunday Independent 1995 veröffentlicht wurde. Konsequenzen gab es keine, da der Fall aus Mangel an Definitionen, was unter Gotteslästerung fällt, zu den Akten gelegt wurde.

Federführend für die im Juli 2009 von Regierungsparteien Fianna Fáil ("Schicksalskrieger") und den  Grünen verabschiedete Gesetzesnovelle war der konservative Justizminister Dermot Ahern, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Zur Kampagne der irischen Atheisten habe er sich nicht geäußert, seinen Standpunkt habe er bereits in einem Gastkommentar in der Irish Times klargemacht. Er habe das Gesetz nur im Einklang mit der Irischen Verfassung reformiert. In der Verfassung von 1937 ist bis heute verankert, dass Blasphemie eine Straftat ist. Im Vergleich zum Gesetz von 1961 definiert das neue detailliert, was Blasphemie ist.

Insgesamt müssen laut Paragraph 36 des "Diffamierungsgesetzes" drei Bedingungen erfüllt sein, damit der Fall es vor Gericht schafft: Die Aussagen müssten die Gefühle von Gläubigen stark verletzen, der öffentliche Frieden muss gestört sein und man hat nachzuweisen, dass die Person das Ärgernis bewusst provozierte. (red, derStandard.at, 12.1.2010)