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Prinz Ernst-August von Hannover

Foto: AP/ WINFRIED ROTHERMEL

Hildesheim -Im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihren Mann Prinz Ernst August von Hannover hat die monegassische Prinzessin Caroline die Angaben ihres Ehemanns bestätigt. Vor dem Landgericht Hildesheim sagte Caroline am Mittwoch: "Ich beobachtete, dass mein Mann Josef Brunlehner zwei Ohrfeigen mit der flachen Hand gegeben hat und dazu gesagt hat, eine für die Musik und eine für das Licht."

Fast wortgleich hatte auch Ernst August bei seinem einzigen Auftritt vor dem Landgericht im Juli 2008 die Vorgänge im Jänner 2000 auf einer kenianischen Ferieninsel geschildert. Wegen des Vorfalls war der Prinz in einem ersten Verfahren vom Landgericht Hannover 2004 der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht war damals davon ausgegangen, der Prinz habe den Hotelier und Discobesitzer Brunlehner mit heftigen Faustschlägen krankenhausreif geprügelt.

Für ihr Erscheinen hatte die Paparazzi-geplagte Prinzessin Bedingungen gestellt: Sie hat ausreichenden Abstand zur Öffentlichkeit verlangt und einen Sicherheitsabstand von drei Metern innerhalb des Gerichtsgebäudes.

Grundsätzlich müssen Angeklagte in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung in Deutschland persönlich vor Gericht erscheinen. Allerdings muss Ernst August das nicht tun, weil die Strafprozessordnung auch eine Reihe von Ausnahmen vorsieht. Der Adlige war in Hildesheim nur beim Prozessauftakt anwesend.

Im Fall von Ernst August war ein Strafbefehl der Ursprung des gesamten Verfahrens. Ein Strafbefehl darf nur bei Delikten erlassen werden, die nicht schwerwiegend sind und zum Beispiel mit einer Geldstrafe oder einer Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr belegt werden. Wenn gegen einen solchen Strafbefehl Einspruch eingelegt wird, muss der Angeklagte nicht persönlich vor Gericht erscheinen, wenn er sich durch einen Verteidiger vertreten lässt. Von dieser Möglichkeit hat Ernst August Gebrauch gemacht. (APA)