Wien - Die Anlegeranwälte Erich Holzinger und Michael Bauer haben gegen die angeschlagene Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW wie angekündigt sieben Sammelklagen eingebracht. Wie das "WirtschaftsBlatt" heute, Mittwoch, berichtete, fordern die Advokaten für insgesamt 421 mutmaßlich geschädigte Genussscheinzeichner von der AvW Invest und der AvW Gruppe 16,7 Mio. Euro zurück. Holzinger wirft der AvW unter anderem systematische Fehler und Täuschung vor, was die Finanzfirma bestreitet. Derzeit prüft der Anlegervertreter außerdem rechtliche Schritte gegen die Finanzmarktaufsicht (FMA), sagte er zur APA.

Im Mittelpunkt der Sammelklagen steht die angebliche Rückkaufspflicht der Genussscheine durch das Unternehmen um Wolfgang Auer-Welsbach. Seit Herbst 2008 nimmt die AvW Gruppe die Papiere aufgrund interner Turbulenzen nicht mehr zurück - etwa 12.000 Anleger sind betroffen.

Holzingers Klagen "stützen sich auf die Rechtsgründe Rückgaberecht, Täuschung und den Vorwurf des Handels ohne Bankkonzession", so der Anwalt zur Zeitung. Den AvW-Investoren sei "von ihren jeweiligen Beratern, sprich AvW-Erfüllungsgehilfen, unter Vorlage von Hochglanzprospekten das klare vertragliche Versprechen" gegeben worden, dass die Papiere nach Kauf "jederzeit wieder an AvW zurückverkauft werden können", heißt es den Klagen laut "WirtschaftsBlatt". Auch in den Schulungen der AvW-Vertriebsleute sei die "jederzeitige Rückkaufspflicht als besonderes Verkaufsargument betont worden".

Systematische Fehlberatung

Hinzu komme, dass im Genussschein-Kaufvertrag gestanden sei, "dass bei einer durchschnittlichen Performance von zwölf Prozent ein Erfolgshonorar von zehn Prozent vom Gewinn bei einer Rücklösung zu Gunsten AvW einbehalten wird", heiße es weiter. "Es versteht sich von selbst, dass ein derartiger 'Einbehalt' bei einem direkten Verkauf der Genussscheine an der Börse unter keinen Umständen vonstatten gehen könnte." Und sei die Rücknahme bloß "freiwillig" erfolgt, wie AvW stets argumentierte, so liegt laut Holzinger eine "systematische Fehlberatung" vor, schreibt das Blatt.

Die AvW Gruppe und die AvW Invest weisen die Anschuldigungen zurück. "Selbstverständlich werden die Vorwürfe bestritten", so AvW-Anwalt Franz Großmann zur Zeitung. "Ob die Klagenfurter Richter die Sammelklagen behandeln werden, sei dahingestellt."

Die Sammelklage von Holzingers Anwaltspartner Michael Bauer dreht sich um den langjährigen AvW-Invest-Vorstand Hans Linz, der die Scheine laut früheren Angaben an etwa 3.500 Kunden verkauft hat. Bauer vertritt mehr als 50 mutmaßlich Geschädigte, die Linz Gelder in bar gegen Erhalt von Übernahmebestätigungen oder Treuhandaufträgen zum Kauf bzw. zur Veranlagung von AvW-Genussscheinen übergeben haben, so der Rechtsvertreter zur APA. Bauer sieht für jene Investoren, die Linz als "Spezialkunden" bezeichnet habe, keinen Unterschied zur direkten Anlage. In seinen Augen wollten nämlich sowohl die Anleger, die über Linz gekauft haben und die dieser als "Spezialkunden bezeichnet habe, als auch jene, die das Geld an die Hausbank der AvW überwiesen haben, das gleiche Produkt.

Öffentlichkeitswirksamer Auftritt

In der Klage wird weiters ausgeführt, dass Linz gemeinsam mit Auer-Welsbach "öffentlichkeitswirksam aufgetreten" sei, die Logos der AvW verwendet habe und "werbewirksam auf seine Vorstandstätigkeit hingewiesen" habe. Er sei daher ein Erfüllungsgehilfe der AvW, woraus sich wiederum eine Haftung der Kärntner Firma ergebe.

Indes ist Holzinger gerade dabei, die rechtlichen Grundlagen für mögliche Ansprüche gegenüber der FMA aufzuarbeiten. "Wir sehen dort erhebliche Aufsichtspflichtverletzungen", so der Anwalt zur APA. Das für Mitte Februar erwartete Gutachten des Sachverständigen Fritz Kleiner könnte hier "zusätzlich dienlich sein", vermutet er. Laut Bauer soll das Gutachten außerdem klären, "welche Einnahmen Hans Linz insbesondere durch die Abwicklung von Treuhandverträgen von April 1998 bis Oktober 2008 hatte und wie diese verwendet wurden."(APA)