Salzburg - Weil eine demente und gebrechliche Pensionistin in einem Pongauer Seniorenheim offenbar in der Pflege so vernachlässigt worden war, dass wegen des Flüssigkeitsverlusts eine Austrocknung drohte, standen am Donnerstag der Heim- sowie der Pflegedienstleiter in Salzburg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden vor, die Gesundheit der bettlägerigen 82-Jährigen grob fahrlässig beeinträchtigt zu haben.

Wegen der mangelnden Aufsicht im März 2008 hätte die Altenheimbewohnerin mit Pflegestufe 4 nicht regelmäßig zu trinken bekommen, heißt es in der Anklage. Obwohl eine drohende Austrocknung dokumentiert worden ist, sei kein Arzt gerufen worden. Der 51-jährige Altenheimleiter und der 47-jährige Angestellte mussten sich deshalb wegen des Delikts "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen" (Paragraf 92 StGB) verantworten. (APA)