Wien - Das BZÖ fordert den Rücktritt von ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger, nachdem dieser am vergangenen Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden ist. Kaltenegger habe noch in der Verhandlung volle Berufung angemeldet, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn Donnerstagmittag auf APA-Anfrage bekannt: "Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig."

Verfahrensgegenstand war ein Interview, das Kaltenegger der Tageszeitung "Österreich" gegeben hatte. Darin ließ sich der ÖVP-Generalsekretär über eine frühere Firmen-Beteiligung Straches aus und meinte in diesem Kontext wörtlich, der FPÖ-Obmann klaube auf seinen Disco-Touren offenbar Jugendliche auf, um sie dann als Söldner ausbilden zu lassen.

Strache klagte und bekam in erster Instanz recht. Die über Kaltenegger verhängte Geldstrafe fiel mit 200 Euro eher gering aus. Zudem wurde sie ihm auf Bewährung nachgesehen.

"Selbst ernannter Moralapostel"

Dessen ungeachtet verlangt der stellvertretende BZÖ-Chef Gerald Grosz den Rücktritt des "selbst ernannten Moralapostels", wie er Kaltenegger in einer Presseaussendung bezeichnete. Dieser sei mit seinen Rücktrittsaufforderungen gegenüber politischen Mitbewerbern recht schnell: "Wenn man die moralischen Vorstellungen des ÖVP-Generalsekretärs als Richtschnur sieht, kann er in der Lichtenfelsgasse seine Koffer packen."

Für das BZÖ sitzen mit Peter Westenthaler und Gerhard Huber zwei Mandatare im Nationalrat, die nach wie vor die Staatsanwaltschaft Wien beschäftigen: Auf Westenthaler, wegen falscher Zeugenaussage bereits rechtskräftig verurteilt, könnte wegen eines Zwischenfalls mit einem Polizisten ein Strafverfahren wegen Nötigung zukommen. Gegen Huber laufen Ermittlungen wegen Veruntreuung und versuchter Anstiftung zum Mord. (APA)