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Sollte sich der Verdacht erhärten und es nach einem Verfahren zu einer Verurteilung kommen, drohen den betroffenen Unternehmen empfindliche Geldstrafen.

Foto: AP/Meissner

Berlin - Die Liste der ins Visier geratenen Unternehmen liest sich wie das Who-is-Who des deutschen Einzelhandels: Rewe, Edeka, Metro, Rossmann, Lidl. 56 Mitarbeiter des Bundeskartellamtes und 62 Polizisten rückten am Donnerstag aus, um bundesweit insgesamt 15 Firmen aus dem Lebensmitteleinzelhandel, dem Drogeriegeschäft und dem Zoowarenhandel (Fressnapf) zu durchsuchen.

Der Verdacht der obersten deutschen Wettbewerbshüter: Die Unternehmen haben die Preise für Süßigkeiten, Kaffee und Tiernahrung mit den Händlern abgestimmt und für einzelne Waren bestimmte Preis-Untergrenzen festgelegt. Das ist verboten, da es den Wettbewerb behindert und zu Lasten der Kunden geht.

Drohende Geldstrafen

Sollte sich der Verdacht erhärten und es nach einem Verfahren zu einer Verurteilung kommen, drohen den betroffenen Unternehmen empfindliche Geldstrafen. Theoretisch könnten diese bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen. Allerdings ist dieser Rahmen bisher noch nie ausgeschöpft worden.

Edeka-Sprecherin Marliese Kalthoff bestätigte am Donnerstag: "Wir arbeiten in vollem Umfang mit dem Kartellamt zusammen." Derartiges Entgegenkommen hat sich in Deutschland gerade erst für die Firma Kraft ausgezahlt. Erst vor einigen Wochen hatte das Kartellamt gegen die drei größten deutschen Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 159,5 Millionen Euro verhängt. Die Wettbewerbshüter hatten herausgefunden, dass es seit Anfang des Jahres 2000 einen "Gesprächskreis" gegeben hat, bei dem fünf Preiserhöhungen bei Filterkaffee, Espresso und Kaffeepads abgemacht wurden. Den entscheidenden Hinweis auf dieses "Kaffeekränzchen" hatte der Nahrungsmittelkonzern Kraft gegeben. So entging der Hersteller von Café HAG, Jacobs Kaffee und Kaffee Onko einer Millionenstrafe.

Milchpreis in Ordnung

Für Dauerstreit zwischen Bauern, Molkereien und Handelsketten hatte 2009 der niedrige Milchpreis gesorgt. Das Kartellamt leitete daraufhin eine groß angelegte Untersuchung ein. In einem Zwischenergebnis heißt es nun jedoch, es gebe keine Anzeichen für Absprachen des Einzelhandels bei den Milchpreisen.

Bares Geld brachte die Aktivität des Kartellamtes vielen deutschen Gaskunden. Sie erhielten Ende 2009 410 Millionen Euro zurück. Das Kartellamt hatte im Jahr 2008 gegen 35 Energieversorger eine Untersuchung wegen des Verdachts überhöhter Preise eingeleitet. Daraufhin verpflichteten sich die Unternehmen, darunter Töchter der Energieriesen RWE und E.ON, zur Rückzahlung. Die Verfahren wurden eingestellt. (bau, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 15.1.2010)