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Quelle: APA

Wien - Die jüngsten Parteienfinanzierungs-Vorwürfe rund um die Hypo-Alpe-Adria und den Chef der Kärntner Freiheitlichen, Uwe Scheuch, zeigen einmal mehr die Zahnlosigkeit des österreichischen Parteiengesetzes. Zwar ist hierzulande genau geregelt, wie viel Geld die Parteien vom Staat bekommen. Transparente Parteifinanzen hat die Politik bisher aber verhindert: Die Parteien können ungestraft Spenden in jeder Höhe von Lobbyisten und Wirtschaftstreibenden entgegennehmen, ohne diese öffentlich zu deklarieren. Anders in Deutschland und Großbritannien, wo die Namen der Großspender offengelegt werden müssen.

Das staatliche Parteienförderungssystem kann sich in Österreich durchaus sehen lassen: Insgesamt fast 137 Millionen Euro haben Bund, Länder und Gemeinden den Parteien 2008 zur Verfügung gestellt. Das entspricht, wie aus einer Aufstellung des Politikwissenschafters Hubert Sickinger hervorgeht, in etwa auch der direkten staatlichen Parteienförderung im ungleich größeren Deutschland: 133 Millionen Euro flossen dort auf Bundes- und Landesebene an die Parteien. Minimal dagegen die Zuwendungen in Großbritannien, wo der Staat nur 2 Millionen Pfund (2,24 Millionen Euro) für politische Programmarbeit aller Parteien springen lässt.

Zusätzliche staatliche Unterstützung für Wahljahre

Dazu gibt es in allen drei Ländern unterschiedlich hohe Zuschüsse für die politische Arbeit der Parteien, wobei es sich die österreichischen Politiker in Summe recht komfortabel eingerichtet haben: Wie in Deutschland gibt es hierzulande Unterstützung für Parteiakademien, Parlamentsklubs und Parlamentsmitarbeiter. Diese Förderungen sind im zehnmal größeren Deutschland deutlich höher als in Österreich: Die Bundestagsfraktionen erhielten 2008 beispielsweise 68,4 Mio. Euro, die österreichischen Parlamentsklubs 15,6 Millionen Euro.

Allerdings haben sich die österreichischen Parteien noch eine zusätzliche staatliche Unterstützung für Wahljahre einfallen lassen: die "Wahlkampfkostenrückerstattung" von 2008 13,3 Millionen Euro. Vergleichsweise mager dagegen die Förderung in Großbritannien: Parteiakademien erhalten kein Geld und Fraktionsförderung gibt es nur für die Opposition (im Unterhaus waren das 2008/2009 6,88 Millionen Pfund (7,69 Millionen Euro).

Unvergleichlich schärfer sind in Großbritannien und vor allem in Deutschland die Transparenzbestimmungen: Parteispenden ab 10.000 Euro müssen in Deutschland unter Angabe des Spenders offen gelegt werden. In Großbritannien liegt diese Schwelle bei 5.000 Pfund (5.589 Euro), auf Wahlkreisebene ist die Offenlegung schon ab 1.000 Pfund (1.118 Euro) verpflichtend. Verstöße gegen die Transparenzbestimmungen werden mit Geldstrafen (in Deutschland das Zwei- bis Fünffache der Spendensumme) und im Extremfall sogar Haftstrafen (bis zu drei Jahre) geahndet.

Listen sind lückenhaft

In Österreich sind dagegen anonyme Parteispenden in beliebiger Höhe möglich. Vorgesehen ist nur, dass die Parteien Spenden über 7.260 an den Rechnungshofpräsidenten melden, der diese Angaben jedoch unter Verschluss halten muss. Diese Listen sind außerdem lückenhaft, denn Sanktionen bei unvollständigen Angaben gibt es nicht. Auch eine Rechnungshof-Kontrolle der Spenden ist nicht vorgesehen. Präsident Josef Moser hat daher bereits vor zweieinhalb Jahren ein Ende dieses Systems und mehr Transparenz gefordert - passiert ist jedoch nichts.

Auch die Rechenschaftsberichte, die von den Parteien jährlich vorgelegt werden müssen, sind in Österreich lückenhaft: Während die deutschen Parteien auch die Finanzen ihrer Landes- und Kreisverbände offenlegen müssen, gibt es in Österreich nur einseitige Kurzbilanzen der Bundesparteien. Landesparteien und Teilorganisationen (etwa die ÖVP-Bünde) werden nicht erfasst. (APA)