Protest gegen Vorratsdatenspeicherung

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Vorratsdatenspeicherung - Möglicher Ablauf

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 Weiterhin kein grünes Licht für die Vorratsdatenspeicherung gibt es vom beim Bundeskanzleramt angesiedelten Datenschutzrat. Der Gesetzesentwurf des Infrastrukturministeriums, dessen Begutachtungsfrist am Freitag zu Ende ging, sei mangelhaft, es fehle ein mit anderen Ministerien abgestimmtes Gesamtpaket, sagte der Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, am Freitag in einer Pressekonferenz. Grundsätzlich sei die EU-Richtlinie nicht mit den europäischen Grundrechten vereinbar.

Unter dem Eindruck der Terroranschläge in New York und Spanien

Infrastrukturministerin Doris Bures hatte die Novelle, mit dem das Telekommunikationsgesetz (TKG) überarbeitet werden soll, von einer Expertengruppe unter Federführung des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte (BIM) ausarbeiten lassen. Der Vorschlag beinhaltet eine Mindestumsetzung der Richtlinie, also eine maximal sechsmonatige Speicherdauer der Daten, Verwendung nur für die Aufklärung von schweren Straftaten und nur mit gerichtlicher Anordnung. Die Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung ("data retention"), die unter dem Eindruck der Terroranschläge in New York und Spanien beschlossen wurde, sieht die Speicherung von Verbindungsdaten vor, im Wesentlichen wer, mit wem, wann, wie lange, von wo aus und über welchen Dienst (E-Mail, SMS, Mobil- und Festnetztelefonie, Internettelefonie, Internet) kommuniziert hat, nicht aber die Inhalte.

"Wir halten die Richtlinie nicht vereinbar mit den europäischen Grundrechten", stellte Maier gleich zu Beginn klar. Sie verstoße gegen geltende Datenschutzbestimmungen, das Telekommunikationsgeheimnis und bedeute eine Verletzung der Privatsphäre. Ein definitives Ja oder Nein vom Datenschutzrat zur Gesetzesvorlage gibt es dennoch nicht. Viele Fragen, die etwa das Justiz- und Innenministerium betreffen würden, seien ungeklärt: "Der Datenschutzrat bedauert, dass es keinen abgestimmten Begutachtungsentwurf zwischen den mit diesen Fragen befassten Bundesministerien gibt", heißt es in der Stellungnahme.

Schwere Taten

Das Justizministerium dränge etwa darauf, dass auch bei Urheberrechtsverletzungen auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden kann, so Maier. Das Innenministerium hingegen wolle einen Zugriff auch bei weniger "schweren Straftaten", weswegen der Datenschutzrat eine restriktive Definition verlangt. Auch sei vom Innenressort der Wunsch nach einer Speicherung für ein ganzes Jahr anstelle von sechs Monaten gekommen. Aus diesem Grund fordert Maier auch ein legistisches Gesamtpaket, um ein vollständiges Gutachten durchführen zu können. Trotzdem gibt es Lob für die Infrastrukturministerin. Der Weg, den Bures mit der Mindestumsetzung gegangen ist, sei "grundsätzlich richtig".

Der Datenschutzrat rät nun auch, die Entwicklung der Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene abzuwarten. Gegen 19 Staaten - darunter Österreich - würde derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung laufen. Eben erst hatten die rumänischen Verfassungsrichter die Vorratsdatenspeicherung in ihrem Land aufgehoben. Mit Spannung wartet man nun auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die auch die deutsche Umsetzung kippen könnte. Nicht zuletzt verwies Maier auf den Vertrag von Lissabon, der die Grundrechte stärke. Ein hofft auf ein Umdenken auf europäischer Ebene. (APA)