Brüssel - In den Streit um das EU-Steuerpaket und die damit verbundene Zukunft des Bankgeheimnisses - für Ausländer - ist Bewegung gekommen. Die beiden Bankgeheimnis-Länder Österreich und Luxemburg stimmten am Dienstag einer EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Steuereintreibung (Beitreibungs-Richtlinie) zu, wie Vizekanzler Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) am Dienstag nach Beratungen mit seinen EU-Kollegen in Brüssel mitteilte. Von beiden Ländern sei dies "ein klares Zeichen, dass wir bereit sind, Probleme zu lösen".

Bisher hatte Pröll immer argumentiert, die Beitreibungs-Richtlinie sei im Paket mit der Reform der EU-Zinsbesteuerung und der Amtshilfe-Richtlinie zu lösen. Wenn sich Partner bewegen, wolle er aber die Dinge nicht unnötig aufhalten, verteidigte Pröll nunmehr seine Zustimmung. Österreich sei an einer Problemlösung, nicht an einer Paketlösung interessiert. Völlig überraschend habe es aber noch Widerstand Großbritanniens bei der grenzüberschreitenden Steuereintreibung gegeben, die Probleme seien nunmehr ausgeräumt. Dies zeige, "wie sich die Dinge drehen", so Pröll.

Einigung in diesem Halbjahr

Nach der nunmehr beschlossenen EU-Richtlinie müssten die Staaten Auskunft nach Artikel 26 des OECD-Mustervertrags zum Informationsaustausch geben, sagte Pröll. Österreich hatte den OECD-Standard im Vorjahr akzeptiert. Zuvor habe es Bemühungen gegeben, noch andere Standards in der EU-Richtlinie zu verankern, sagte Pröll. Auch in den anderen offenen Steuerfragen wolle Österreich "konsensfähig" noch während des 1. Halbjahrs 2010 sein, versicherte der Finanzminister. Die spanische EU-Ratspräsidentschaft strebt eine Einigung zu dem Steuerpaket noch in diesem Halbjahr an.

Auch EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs habe in der Diskussion eingeräumt, dass es nicht im Interesse der EU sei, dass Gelder in Drittstaaten abfließen, sagte Pröll. Österreich werde in diesen Fragen mit Luxemburg "Schulter an Schulter" weiter vorgehen, sagte Pröll.

Österreich und Luxemburg wollen bisher eine geänderte EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie nur akzeptieren, wenn die Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino dieselben oder vergleichbare Transparenzvorschriften anwenden. Nach dem Willen der beiden EU-Staaten soll sie auch ihr Bankgeheimnis so lange beibehalten können, bis die Schweiz beim automatischen Informationsaustausch mitmacht. Steuerfragen erfordern in der EU die Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedstaaten.

Automatischer Informationsaustausch

Laut der geltenden EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie müssen Österreich, Luxemburg und Belgien ihr Bankgeheimnis - für EU-Ausländer - aufgeben und zu einem automatischen Informationsaustausch über Zinseinkünfte von EU-Ausländern übergehen, sobald die EU mit den fünf europäischen Drittstaaten Liechtenstein, Schweiz, Andorra, San Marino und Monaco sowie mit den Vereinigten Staaten Abkommen über die Auskunftserteilung nach OECD-Standards schließt. Belgien hat Anfang dieses Jahres bereits den ersten Schritt zur Teilnahme am europäischen Informationsaustausch im Kampf gegen grenzüberschreitenden Steuerbetrug gesetzt. Luxemburg und Österreich blockieren derzeit ein fertig ausverhandeltes Steuerbetrugsabkommen der EU mit Liechtenstein. (APA)