Auf breite Ablehnung bei Branchen- und Standesvertretern stößt der von Infrastrukturministerin Doris Bures eingereichte Vorschlag zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. So kritisiert der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) den Eingriff in die anwaltliche Verschwiegenheit. Die Ärztekammer sieht das Vertrauensverhältnis mit den Patienten in Gefahr, der ORF-Redakteursrat spricht wiederum von einer Gefährdung der Pressefreiheit.

"Erschwert und zum Teil unmöglich gemacht"

Durch das Speichern von Kommunikationsdaten würde die Arbeit von Journalisten "erschwert und zum Teil unmöglich gemacht", befürchtet der ORF-Redakteursrat. "Die vollständige Protokollierung des Telefon- und SMS-Verkehrs von Journalisten macht Informantenschutz unmöglich und legt im Falle eines Missbrauchs der Daten das gesamte Recherche-Netz offen." Redaktionen und die gesamte Kommunikation von Journalisten müssten daher von der Datenspeicherung ausgenommen werden: "Ansonsten ist der Schutz journalistischer Quellen und des Redaktionsgeheimnisses nicht mehr gegeben." Auch der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) befürchtet dies.

Auch die Rechtsanwälte bestärkten in ihrer Stellungnahme ihre klar ablehnende Haltung. "Diesem immensen Grundrechtseingriff steht nach Erachten der Rechtsanwaltschaft ein in keinem Verhältnis stehender Nutzen zum Zweck der Strafverfolgung gegenüber", so ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler. Anstelle des rechtsstaatlichen Prinzips, wonach die behördliche Verfolgung von Einzelpersonen davon abhängig gemacht wird, ob es konkrete Verdachtsmomente gegen diese gibt, herrsche jetzt der Grundsatz, "jeden präventiv zu überwachen um dadurch möglicherweise etwas zu finden". Er sieht auch die rechtsanwaltliche Kommunikation in Gefahr, die "zu Recht in besonderer Weise geschützt" sei.

"Die Notwendigkeit absoluter Vertraulichkeit in jeder Form einer Arzt-Patienten-Beziehung ist in der österreichischen Rechtsordnung ein seit Jahrzehnten verankertes Prinzip."

Neben ebenfalls grundsätzlichen Bedenken fürchtet die Ärztekammer auch, dass durch die Vorratsdatenspeicherung sensible Daten weitergegeben würden. "Die Notwendigkeit absoluter Vertraulichkeit in jeder Form einer Arzt-Patienten-Beziehung ist in der österreichischen Rechtsordnung ein seit Jahrzehnten verankertes Prinzip." Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, "muss und darf erwarten, dass alles, was der Arzt im rahmen seiner Berufsausübung über seine gesundheitliche Verfassung erfährt, geheim bleibt und nicht zur Kenntnis Unberufener gelangt".

Vertreter der betroffenen Telekommunikationsfirmen fordern allesamt genauere technische Definitionen bei der Vorratsdatenspeicherung. Zudem wird eine mindestens sechsmonatige Übergangsfrist nach deren Einführung verlangt. (APA)