Rechtsextreme beziehen beim deutschen Aufruhr-Versand einschlägige T-Shirts, CDs, Fahnen. Marcus Vetter und Sebastian Ploner, blaue Parlamentsmitarbeiter des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf, sollen dort bestellt haben. DER STANDARD berichtete samt Porträtfotos. Sie klagten gegen die Bildveröffentlichung.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied: Die Bilder waren zulässig, da Freiheit der Meinungsäußerung in politischem Zusammenhang höher zu bewerten ist. Das hat Signalcharakter: Bisher wurde die Prangerwirkung von Bildern meist strenger beurteilt. Der OGH betont, die deutsche Prüfstelle für jugendgefährdende Schriften observiere den Versand. Der halte sich daran, sobald sie etwas verbietet. Solches Herantasten an Grenzen des Erlaubten werde auch Ploner unterstellt, wenn berichtet wird, er verkehre in einschlägigen Kreisen. Das müsse er sich gefallen lassen. (red, DER STANDARD; Printausgabe, 16./17.1.2010)