Wien - Das vom Justizministerium erarbeitete "Terrorismuspräventionsgesetz" stößt auch beim Österreichischen Rechtsanwaltskammertag auf heftige Ablehnung. ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler kritisierte am Sonntag vor allem die beabsichtigte Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten. "Rechtsstaatliche Grundsätze werden unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung abermals über Bord geworfen", so Benn-Ibler.

Das "Terrorismuspräventionsgesetz" sieht vor, künftig auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten sowie deren "Gutheißung" unter Strafe zu stellen. "Dadurch werden sowohl der politische Diskurs über die Sinnhaftigkeit einzelner Straftatbestände als auch Aspekte gesellschaftlicher Wirklichkeit, wie etwa Tierschutzaktivitäten, kriminalisiert", warnt Benn-Ibler. Vor allem der Tatbestand der "Gutheißung" öffne potenziellem Missbrauch Tür und Tor.

Der ÖRAK-Präsident sprach sich auch gegen die Änderung jener Bestimmungen, in denen die Strafbarkeit von öffentlichen Aufforderungen gegen bestimmte Gruppen oder Angehörige dieser Gruppen geregelt ist. Schon bisher standen einerseits Aufforderungen zu Hass oder Gewalt, und andererseits Aufforderungen zu einer sonstigen feindseligen Handlung, wenn sie geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu gefährden, unter Strafe. Die vorliegende Novelle sehe nun eine Erweiterung der bestehenden Zielgruppen vor. Zählten bisher Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder Abstammung zu den Kriterien, an denen die Tathandlung zu messen ist, so werden diese in Zukunft um Geschlecht, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung ergänzt. "Diese Gruppen nun ebenfalls zum Ziel der Verhetzung zu, machen entspricht nicht unserem gesellschaftlichen Umfeld und ist eine Verharmlosung etwa rassistischer Feindseligkeiten, die schon bisher unter Strafe gestellt waren", so Benn-Ibler. "Der Versuch, sittlich verwerfbare aber nicht strafwürdige Äußerungen zu kriminalisieren, geht zu weit und ist unzulässig", sagte er. (APA)