Wien/Salzburg - Nach der Universität Wien sind auch die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) an der Universität Salzburg vom vergangenen Mai aufgehoben worden. Dies teilte der Vorsitzende der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, am Montag mit. Grund ist der Umstand, dass Doktoratstudenten am ersten Tag des dreitägigen Urnengangs nicht wählen konnten, weil "die Wahladministration nicht funktioniert hat", so Varga.

Ein entsprechender Bescheid über die Aufhebung der Wahl wird nun allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt. Ab Zustellung ist dann zwei Wochen Zeit für eine Berufung an die nächsthöhere Instanz, den Wissenschaftsminister. Dieser hat sechs Monate Zeit für seine Entscheidung, gegen die wiederum beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt werden kann. Sollte niemand gegen den Bescheid der Wahlkommission Berufung einlegen, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden.
Der Bescheid über die Aufhebung der Wahl wird laut Bernhard Varga im Lauf der Woche ergehen. Im Zuge der Anfechtung wollte die Bundeswahlkommission überprüfen, wie viele Personen an der Wahl gehindert wurden, um festzustellen, ob dies Auswirkungen auf die Mandatsverteilung hatte. Das sei aber nicht gelungen, weil die lokale Wahlkommission an der Uni Salzburg keine Unterlagen vorlegte, so Varga.

Schlampereien auf Uni Wien

An der Uni Wien waren die Wahlen wegen Schlampereien beim erstmals durchgeführten E-Voting aufgehoben worden: Am elektronischen Stimmzettel war der Listenname der Jungen Europäischen Studenteninitiative (JES) fehlerhaft, es fehlte das Wort "Europäische". Zudem fehlten auf dem Internet-Stimmzettel bei allen Fraktionen die Kurzbezeichnungen. Die Anfechtungen an allen anderen Unis blieben erfolglos.

Möglicherweise Termin im Mai

Varga rechnet nicht damit, dass die Wahlen tatsächlich innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden. Dies wäre nämlich mitten in der Inskriptionsfrist im März, wodurch die Erstellung eines Wählerverzeichnisses schwierig wäre. Wahrscheinlicher wäre ein Termin im Mai.

Aller Voraussicht nach wird es aber auch damit nichts: Mehrere Fraktionen haben bereits angekündigt, den Instanzenzug bis zu den obersten Gerichten gehen zu wollen, um das E-Voting generell zu Fall zu bringen. Über die Verfassungsmäßigkeit des E-Votings habe die Wahlkommission nicht entschieden, so Varga - die Behörde müsse ihre Entscheidung auf Basis der geltenden Gesetze treffen.

Bisher keine Wiederholungen

Bisher wurden ÖH-Wahlen zwar bereits aufgehoben. Eine Wiederholung des Urnengangs fand aber noch nicht statt, da aufgrund des Fristenlaufs immer die nächste reguläre Wahl "dazwischenkam". Nächster regulärer Wahltermin wäre im Mai 2011.

GRAS in Salzburg Wahlsieger

Bei der Wahl an der Uni Salzburg erreichten die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) die meisten Stimmen (36,4 Prozent), knapp gefolgt von der VP-nahen AktionsGemeinschaft (AG) mit 33,2 Prozent, Dritter wurde der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) mit 16,6 Prozent. Alle drei Fraktionen fochten die Wahl an, wobei die AG ihr Rechtsmittel später allerdings zurückgezogen hat. (APA)