Wien - "Ich vertraue dem Gericht. Ich vertraue den Geschworenen", lautet das "letzte Wort" des Angeklagten. Dann müssen die Geschworenen urteilen, ob der kasachische Geschäftsmann Ildar A. im Sommer 2008 als kasachischer "Spion" eine gescheiterte Entführung des ehemaligen kasachischen Geheimdienstchefs Alnur Mussajew geplant und organisiert hat.
Das Vertrauen wird aus der Sicht des Angeklagten belohnt: Die Geschworenen sprechen ihn Montagnachmittag von allen Anklagepunkten frei. Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter gibt keine Erklärung ab - das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Ildar A. sagt zum Urteil hingegen ein kurzes "Danke".
Zuvor hatte Kronawetter in seinem Schlussvortrag dem Gericht noch einmal die umfassenden Ermittlungsergebnisse und Anklagepunkte mithilfe von Projektionen und Schautafeln vorgebracht - jenes Netzwerk und die Verwicklungen rund um den früheren kasachischen Botschafter in Wien, Rakhat Alijew.
Fünf Vorfälle
Insgesamt fünf Vorfälle habe es gegeben, bei denen der beim kasachischen Präsidenten in Ungnade gefallene Alijew und seine Vertrauten "überredet" werden sollten, in ihre Heimat zurückzukehren. Im Zentrum dieses Prozesses: ein Vorfall in einer Gasse gegenüber dem Straflandesgericht - bei dem drei Männer den Ex-Geheimdienstchef Mussajew bedrängt haben sollen, in ihr Auto einzusteigen.
Laut Anklage hatte Ildar A. im Vorfeld ein Wertkartenhandy mit einer Kundenkarte seiner Frau gekauft. Dieses Handy war vor dem Vorfall beim Landesgericht tagelang bei einem unbewohnten Haus Ildar A.s eingeloggt - und der Angeklagte hatte mehr als 500-mal mit diesem Handy der "Tätergruppe" telefoniert. Auch zum Zeitpunkt des Zwischenfalls.
"Samariter?"
Außerdem hatte sich Ildar A. bei einem Polizeibeamten nach Adressen unter anderem von Mussajew erkundigt - jener wurde auch wegen illegaler Abfragen im Polizeicomputer rechtskräftig verurteilt. Und er hatte um 4000 Euro einen Privatdetektiv engagiert, der die Adresse Mussajews ausfindig machen sollte. "Das alles machen Sie einfach so, als Samariter?", fragte der Staatsanwalt.
Die Geschworenen folgten trotzdem der Argumentation von Verteidiger Anton Draskovits. Die Darstellung der angeblichen Entführung sei "nicht schlüssig nachvollziehbar" - so habe etwa das "Opfer" nach dem Zwischenfall noch zweimal mit den "Tätern" telefoniert. Allein bei einem Entführungsversuch die Handy-Nummer weiterzugeben wäre aus Sicht der Täter "absolut wahnsinnig".
Die Geschworenen sprachen Ildar A. von allen Anklagepunkten frei: geheime nachrichtendienstliche Tätigkeit zum Nachteil der Republik Österreich, versuchte Überstellung an eine ausländische Macht und Bestimmung zum Amtsmissbrauch.
"Bloße Spekulationen"
Jetzt will Draskovits eine Haftentschädigung einklagen: "Fakt ist, dass mein Mandant auf Basis bloßer Spekulationen über ein Jahr zu Unrecht in U-Haft verbringen musste", sagt er gegenüber der Austria Presseagentur.
Der nicht rechtskräftige Freispruch selbst überrasche ihn nicht: "So wie der parlamentarische U-Ausschuss zu der angeblichen Spionage-Affäre eine reine Polit-Show gewesen ist, war der Prozess eine Anklage-Show ohne Substrat", sagt Draskovits. Die ausgeklügelte multimediale Präsentation des Staatsanwalts "konnte über die fehlenden Beweise für die angebliche Entführung nicht hinwegtäuschen". (Roman David-Freihsl, DER STANDARD Printausgabe, 19.1.2010)