Wien - Die Bestrebungen Österreichs zur Lösung des Problems des Uni-Zugangs gehen über das Medizin-Studium hinaus. Wie der Generalsekretär und Leiter der Hochschulsektion im Wissenschaftsministerium, Friedrich Faulhammer, am Montag gegenüber der APA erklärte, wird eine "umfassende Lösung" angestrebt. "Ideal" wäre eine primärrechtliche Verankerung des vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehobenen früheren österreichischen Prinzips, wonach jeder Student hierzulande studieren darf, der in seinem Herkunftsland einen Studienplatz hätte.
Eine solche, im EU-Recht verankerte Regelung würde dann natürlich für die gesamte EU gelten. Ähnliche Lösungen gebe es auch in anderen Bereichen, etwa der Dienstleistungsrichtlinie. Es sei "schwer einzuschätzen", wie groß die Chancen für eine primärrechtliche Verankerung des Herkunftslands-Prinzips seien. Es gebe aber Länder mit ähnlicher Situation, wie Belgien oder die skandinavischen Staaten. Nun gelte es, die Diskussion zu eröffnen und Bündnispartner zu finden, so Faulhammer. Gelegenheit für die Verankerung einer solchen Lösung biete sich etwa mit dem geplanten EU-Beitritt Kroatiens.
Bis zur Aufhebung der Uni-Zugangsregelungen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) 2005 hat in Österreich das Herkunftslands-Prinzip gegolten. Demnach durfte etwa ein deutscher Student nur in Österreich studieren, wenn er in seinem Heimatland einen Studienplatz hatte. Personen, die auf Grund des Numerus Clausus keine Zulassung zu einer deutschen Uni erhielten, konnten auch nicht nach Österreich ausweichen. Nach Aufhebung dieser Regelung durch den EuGH setzte ein Ansturm deutscher Studenten vor allem im Bereich Medizin ein, woraufhin Österreich 2006 in den Fächern Human- und Zahnmedizin eine Quotenregelung eingeführt hat. Seither sind 75 Prozent der Plätze für Studenten mit österreichischem Maturazeugnis, 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger reserviert. (APA)