Salzburg - Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird nun definitiv mit 1. September dieses Jahres eingeführt. Darauf einigten sich heute, Montag, die Sozialreferenten der Bundesländer bei einer Konferenz mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer in Salzburg.

"Es gibt eine einstimmige Empfehlung an die Landeshauptleute, die §15a-Vereinbarung über die Mindestsicherung zu unterzeichnen", sagte Salzburgs Sozialreferentin Erika Scharer im Anschluss an die Konferenz. Das Sozialministerium wird eine entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten und unverzüglich an die Länder übermitteln, kündigte Hundstorfer an. Scharer sprach von einem "Meilenstein im Diskussionsprozess". Es gebe sowohl über den Termin als auch über den Inhalt Einigkeit.

Zwölf Mal im Jahr

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt werden. Die Bezieher werden stärker in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingebunden, sind außerdem krankenversichert und erhalten künftig eine e-Card. Die Mindestsicherung könne künftig auch über das Arbeitsmarktservice beantragt werden, was zu einer Entstigmatisierung führe, ist Scharer, die derzeit turnusmäßig den Vorsitz der Sozialreferentenkonferenz inne hat, zufrieden. Mit Hilfe der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird die offene Sozialhilfe der Länder harmonisiert.

Alleinstehende Bezieher erhalten künftig 744 Euro, der darin enthaltene Zuschuss für das Wohnen beträgt 168 Euro, sagte Sozialminister Hundstorfer. Salzburg will auf Grund der hohen Wohnkosten einen höheren Zuschuss für das Wohnen leisten, sagte Scharer. Schon jetzt betrage diese Unterstützung in der Stadt Salzburg 380 Euro. Insgesamt würde derzeit in Österreich rund 450 Mio. Euro von den Ländern für die offene Sozialhilfe aufgewendet. In Hinkunft zahle der Bund noch 130 Mio. Euro dazu.

Pflegevorsorge

Weiterer Tagesordnungspunkt war das Thema Pflegevorsorge und Sicherung. Aufgrund der demografischen Entwicklungen und um Pflege auch künftig in Österreich nachhaltig abzusichern, wurde vom Sozialministerium das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) beauftragt, die Situation der Pflege und Betreuung in den Bundesländern zu evaluieren. Angestrebt werden sollen einheitliche Kriterien und Qualitätsstandards in der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in Österreich. Es sollen dabei ein abgestimmter Katalog über die Kernleistungen und einheitliche Finanzierungskriterien für soziale Dienste erstellt werden, beispielsweise über die Kurzzeitpflege im Heim, über die Erbringung von Leistungen mobiler Dienste am Wochenende, über Case- und Care-Management oder über Tagesbetreuung. (APA)