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Ein Graffito in Skopje zeigt die Umrisse Mazedoniens, wie Nationalisten sie gerne sehen würden: auch die griechische Chalkidiki-Halbinsel sowie Teile Bulgariens gehören für sie dazu.

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Skopje - Griechenland wird Medienberichten zufolge dem Internationalen Gerichtshof (IGH) am Mittwoch seine Argumente zur Klage Mazedoniens vom November 2008 zustellen. Die mazedonische Regierung hatte mit der Klage auf das Veto Griechenlands gegen die Aufnahme Mazedoniens in die NATO-Allianz im April 2008 reagiert. Mit dem Veto hatte Athen nach Ansicht der mazedonischen Regierung nämlich gegen ein bilaterales Abkommen aus dem Jahr 1995 verstoßen.

Im Artikel 11 des zwischenstaatlichen Abkommens soll sich Griechenland dazu verpflichtet haben, keinen Einspruch gegen die Kandidatur oder Mitgliedschaft Mazedoniens bei internationalen Organisationen einzulegen. Der mazedonische TV-Sender A-1 berichtete am Dienstag, dass sich die Verteidigung Griechenlands gemäß den Ankündigungen Athens auf die These stützen werde, dass es bei dem NATO-Gipfel gar kein griechisches Veto, sondern einen Konsens der Mitgliedstaaten darüber gegeben habe, mit der Aufnahme Mazedoniens bis zur Lösung des Namensstreites abzuwarten. Mazedonien hatte dem IGH im Juli sein Beweismaterial für die Klage zugestellt.

Der Namensstreit ist seit Anfang der 1990er Jahre ungelöst. Nach der Loslösung von Jugoslawien gab sich die frühere Teilrepublik den Namen "Republik Mazedonien", was Griechenland als Anspruch auf seine gleichnamige angrenzende Provinz Makedonien wertete. Griechenland nimmt insbesondere Anstoß daran, dass sich die Präambel der mazedonischen Verfassung auf die "Antifaschistische Proklamation der jugoslawischen Völker" (AVNOJ) aus dem Jahr 1944 beruft, die sich auf ein geografisch größeres Mazedonien bezieht.

Der Namensstreit bremst indes auch die EU-Annäherung Mazedoniens. Das Balkanland, das seit vier Jahren Beitrittswerberstatus hat, erhielt im Dezember nicht den erhofften Termin für die Aufnahme der Beitrittsgespräche. (APA)