Rund 250 Strafverfahren wurden seit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes 2006 gegen Unternehmen eingeleitet, die meisten von ihnen aber vorzeitig eingestellt. Verurteilungen hat es bisher kaum gegeben.

Dennoch hat das VbVG das Bewusstsein bei Managern geschärft und die Unternehmen vorsichtiger gemacht, betonten die Teilnehmer einer Podiumsdiskussion am Montagabend, die der Vorstellung des Buches Unternehmensstrafrecht - eine Praxisanleitung von Hotter/Lunzer/Schick/Soyer (Hrgs.) (Schriftenreihe der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen, NWV, 254 Seiten, 38,80 €) diente. "Compliance ist heute viel mehr als ein Schlagwort", sagte Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich. Unternehmensstrafrecht sei allerdings noch kein großes Thema, am ehesten für Frächter, die Verfahren wegen Verstößen gegen das Arbeitsruhegesetz fürchten, berichtete Schön.

Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Rechtsanwaltkammertages, verwies auf den wachsenden Bedarf für Rechtsberatung, der auch angesichts der Wirtschaftskrise zu spüren sei. Der Eindruck steigender Wirtschaftskriminalität sei vor allem ein mediales Phänomen.

Benn-Ibler beklagte ebenso wie Gabriele Aicher, Generalanwältin am Obersten Gerichtshof, die mangelnde Personalausstattung der Justiz in diesem Bereich. Dort Kompetenz zu schaffen sei ein langwieriger Prozess. (ef, DER STANDARD, Printausgabe, 20.1.2010)