Anders als Mann-Frau-Paare dürfen lesbische und schwule "Partner" laut der in Österreich geltenden Regelung für Eingetragene Partnerschaften keine Familiennamen führen. Sondern nur Nachnamen, die laut Namensänderungsgesetz (NÄG) zu beantragen und zu vollziehen sind, egal ob es sich um einen einfachen oder einen getrennt zusammengesetzten Nachnamen handelt. Dies wird mit der Notwendigkeit begründet, einen Unterschied zur bürgerlichen Ehe zu machen.

Auch das Namensrecht für Heterosexuelle wird von Frauen vielfach kritisiert - wegen seiner Männerzentriertheit. Denn obwohl sich heiratswillige Männer und Frauen entweder für ihren oder seinen - oder aber jeder für sich für einen zusammengesetzten Doppelnachnamen - entscheiden können, schlägt in Konfliktfällen sein Nachname rechtlich den ihren. Zum Beispiel wenn vor der Eheschließung keine Nachnamenseinigung oder Einigung über den Nachnamen der Kinder erfolgt. Dann wird der Name des Mannes eingetragen - und muss auf Dokumenten auch verwendet werden. Andernfalls sind diese ungültig. (bri/DER STANDARD, Printausgabe 20.01.2010)