Die Idee, eine Sondersteuer für Banken einzuführen ist in Österreich nicht neu. Von 1981 bis 1985 hob der Bund eine 0,05 prozentige Steuer auf die Bilanzsumme der Kreditinstitute ein. Wenn die Wirtschaftskammer in ihrer Kritik am Faymann-Vorschlag nun darauf verweist, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das damalige Gesetz aufhob, irrt sie. Das Gesetz war auf vier Jahre befristet. In einem Urteil 1984 übte der VfGH zwar Kritik, erklärte die Steuer aber für rechtmäßig.

Kernfrage war damals, ob eine branchenspezifische Steuer, die nur Kreditinstitute trifft, dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung widerspricht. Die vielen bestehenden Sonderregelungen im Kreditsektor (etwa im Kartellrecht, beim Marktzugang) rechtfertigen eine gesonderte Behandlung der Banken, entschied der VfGH. (szi, DER STANDARD, Printausgabe, 20.1.2010)