Für Maggie Jansenberger, die Unabhängige Frauenbeauftragte der Stadt Graz, stellt das Wiener Urteil wegen versuchten Totschlags gegen einen türkischstämmigen Mann, der seine scheidungswillige Ehefrau schwer verletzt hatte, einen Affront gegen Frauenrechte dar, wie sie in einer Aussendung verdeutlicht: "Einem Mann, der seine Frau beinahe umbringt, wird das als 'begreifliche Gemütsbewegung' zugestanden. Der Grund ist seine Herkunft. Ein Mann, der wegen seiner Herkunft im Asylverfahren ist, und einen Ladendiebstahl begeht, gilt als Krimineller, dem Abschiebung droht. Das heißt: Wenn es um Waren oder Dinge geht, dann zählen 'besonders schwierige Lebenssituationen' nichts, wenn es 'nur' um eine Frau geht, dann wirkt die Herkunft relativierend."

Jansenberger stellt klar, dass Gewalt an Frauen nichts Kultur -, Schicht - oder Altersspezifisches ist: "Derlei Urteile nähren die Vorurteile von der 'importierten' Gewalt, die dann von rechts geschürt und als vermeintlicher Einsatz für die Frauenrechte missbraucht werden." (red)