Wien - Null. Nicht eine. Keine einzige Gynäkologin mit einem Gebietskrankenkassenvertrag gibt es in Kärnten. Dafür 25 Männer. Nicht viel besser ist die Situation im Burgenland und in Salzburg: Gezählte zwei Frauen beziehungsweise eine Frau mit Fachausbildung Gynäkologie haben dort einen Vertrag mit der Gebietskrankenkasse.

Auch die kleinen Kassen (BVA, SVA etc.) machen die Situation nicht besser. Zählt man die mit, erhöht sich der Frauenanteil in Kärnten auf zwei. Die restlichen gynäkologischen Leistungen, die die Kasse abdeckt, werden von Männern erbracht.

Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) will das mittels Positivdiskriminierung ändern. Er hat die sogenannte Reihungskriterien-Verordnung - ein Punktesystem zur Vergabe von Kassenverträgen - dahingehend abgeändert, dass eine Frau alleine aufgrund der Tatsache, dass sie eine Frau ist, zehn Prozent der erreichbaren Gesamtpunkteanzahl angerechnet bekommt. Stöger im Gespräch mit dem Standard: "Ich möchte, dass auch eine Frau mit niedrigem Einkommen entscheiden kann, ob sie zu einem Mann oder zu einer Frau geht. Damit diese Wahlfreiheit besteht, brauche ich vonseiten der Krankenversicherungsträger auch Verträge mit Frauen."

Das Problem ist ein gesamtösterreichisches: 357 Gynäkologen mit Gebietskrankenkassenverträgen stehen 67 weibliche Kolleginnen gegenüber. Unter Einberechnung der kleinen Kassen verschiebt sich die Verteilung zugunsten der Männer: 407 sind es dann. Und 88 Frauen.

Doch nicht überall wird das Problem scheinbar als solches erkannt. "Eine Ärztekammer in einem Bundesland, das sich immer schwertut, ficht diese Verordnung beim Verfassungsgerichtshof an", kommentiert der Gesundheitsminister das Vorgehen der Kärntner Standesvertreter. Tatsächlich wurde beim VfGH bereits ein Vorverfahren eingeleitet.

Dabei will Gert Wiegele, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in Kärnten, nicht als Frauenverhinderer gelten: "Wir sind uns des Problems bewusst", sagt er, führt aber gleichzeitig an, dass es bereits einen Versuch gegeben habe, abseits des Punktesystems Kassen-Gynäkologinnen zu etablieren. So hätten die Männer zugunsten einer Kollegin in Klagenfurt auf eine Kassenstelle verzichtet, die Ärztin habe ihren GKK-Vertrag jedoch nach einem halben Jahr zurückgelegt.

Was Wiegele am Stöger-Plan stört: Es sollten nicht zehn Prozent der Gesamtpunkteanzahl bei Frauen addiert werden, sondern zehn Prozent ihrer erreichten Punktewerte - "das wäre nicht so diskriminierend". Und er macht sich bereits Sorgen über eine Gynäkologinnen-Flut: Man müsse eine zeitliche Befristung in die Verordnung hineinnehmen. Zur Erinnerung: In Kärnten gibt es derzeit null. (Karin Moser/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.1.2010)