Wien - Einen Bogen vom Verfahren gegen Tierschützer aufgrund des Antimafiaparagrafen 278a - der Prozess gegen zehn Aktivisten startet im März - zur Terrorismus-Präventionsgesetznovelle, die laut Regierung bis Sommer beschlossen werden soll, zogen am Mittwoch Vertreter von NGOs und Verfassungsjuristen.

"Die Paragrafen 278 und Folgebestimmungen sind ein Verbrechen an unserer Zukunft", formulierte Wolfgang Pekny, Obmann des NGO-Dachverbandes Initiative Minderheiten. Zivilgesellschaftliches Engagement werde durch sie zunehmend in ein kriminelles Eck gedrängt. Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) und im Tierschützerverfahren Hauptbeschuldigter, sprach von "mangelnder Rechtsstaatlichkeit".

Paragraf 278 StGB und Folgebestimmungen stellen kriminelle Vereinigungen (§ 278), kriminelle Organisationen wie die Mafia (§ 278a) sowie terroristische Vereinigungen (§ 278b) und deren Handlungen (§ 278c und d) unter Strafe. Sie sollen nunmehr um die Paragrafen 278 e und f (Ausbildung für und Anleitung zum Terrorismus) ergänzt werden.

Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk kritisierte die "diffuse" gesetzliche Definition der Mitgliedschaft in derartigen Gruppen bei gleichzeitiger Erweiterung polizeilicher Zugriffsmöglichkeit. Dadurch drohe Unbeteiligten Verfolgung. Im Justizministerium, wo derzeit eine Ministerratsvorlage für die Novelle vorbereitet wird, findet es Sprecher Paul Hefelle "seltsam, dass die Ausweitung bereits bestehender Bestimmungen auf so viel Kritik stößt. Auch eine NGO mache sich "strafbar, wenn sie Terrorismus gutheißt". (bri, DER STANDARD Printausgabe 21.1.2010)